Ratsprotokoll vom 9. Mai 1854

vorwähnten Zahlungsaufträge aus der Zeit vor dem 1. 9ber 853 herrühren, somit dieser Bezug seine volle Gültigkeit hat, so glaubt er seiner Verpflichtung u. Obliegenheit im Sinne der §. §. 89 & 92 des a.h. genehmigten Gemeindegesetzes vom 11. 9ber 850 u. im Auftrage u. nach den Beschlüßen des Gemeinderathes getreu nachgekommen zu seyn. Damit jedoch gegenüber den hohen Behörden mir kein weiterer Anstand gemacht worden könne, so wolle der löbl. Gemeinderath erkennen, daß die Zahlungsauftrage pto Friedrich Poiger als Vormund der Doppler'schen Kinder u. des Kaufmanns Joachim Gschaider im Auftrage u. nach dem Beschluße des Gemeinderathes erfloßen sind, u. auf recht erhalten bleiben. Am aber den Gemeinderathsbeschluß noch besseren Glauben zu schenken, so trage ich an, den Raths Protokolls Extract nicht nur allein von mir, sondern auch von einigen Herr Gemeinderäthen zur größeren Beglaubigung mit unterfertigen lassen zu sollen. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Herren Votanten einverstanden, daher Einhelliger Beschluß Da die Zahlungsaufträge für Friedr. Poiger als Vor-

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