Ratsprotokoll vom 9. Mai 1854

nicht versagen, wenn auch das Excöllestiner Gebäude zur Benützung mit Vorbehalt des Eigenthums u. der Zusage, die zur Zahl von 30 fehlenden 8 Arreste aus Gemeinde Mittel herzustellen überlassen wurde, indem das Erträgniß dieses Gebäudes nur ein höchst unbedeutendes war. Es wurde in der Folge jenes Versprechen dahin abgeändert, als Adaptirungs Aequivalent die Summe von 4000 fl an das kk. Aerar in Raten zu bezahlen. Dieses Versprechens dürfte sich die Gemeinde durch die daran geknüpfte Bedingung enthoben sehen, daß, wenn Steyr aufhören sollte, der Sitz eines kk. Landesgerichtes zu seyn, u. insbesondere wenn die Schwurgerichtssitzungen in hiesiger Stadt aufhören sollten, der Rückersatz bedungen würde, oder nunmehr der Fall der Nichtzahlung eingetretten ist. Es erübriget nun die Frage, ob die Commune die noch innehabenden 3 Arreste nebst Gefangenwärterswohnung zu denselben Bedingungen, wie das übrige Gebäude zu überlassen, u. ob selbe an den Baukosten mehrerer Arreste von 1975 fl 29 xr CMz einen Beitrag zu machen geneigt sey oder nicht. Hierüber wäre nun in Folge gepflogener Comité Berathung an das h. kk. Landesgerichts Organisirungs Coõn in Linz der

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