nicht versagen, wenn auch das Excöllestiner Gebäude zur Benüt- zung mit Vorbehalt des Eigen- thums u. der Zusage, die zur Zahl von 30 fehlenden 8 Arreste aus Gemeinde Mittel herzustellen überlassen wurde, indem das Erträgniß dieses Gebäudes nur ein höchst unbedeutendes war. Es wurde in der Folge jenes Ver- sprechen dahin abgeändert, als Adaptirungs Aequivalent die Summe von 4000 fl an das kk. Aerar in Raten zu bezahlen. Dieses Versprechens dürfte sich die Gemeinde durch die daran geknüpfte Bedingung enthoben sehen, daß, wenn Steyr aufhö- ren sollte, der Sitz eines kk. Landesgerichtes zu seyn, u. insbe- sondere wenn die Schwurgerichts- sitzungen in hiesiger Stadt aufhören sollten, der Rücker- satz bedungen würde, oder nunmehr der Fall der Nicht- zahlung eingetretten ist. Es erübriget nun die Frage, ob die Commune die noch inne- habenden 3 Arreste nebst Ge- fangenwärterswohnung zu denselben Bedingungen, wie das übrige Gebäude zu über- lassen, u. ob selbe an den Bau- kosten mehrerer Arreste von 1975 fl 29 xr CMz einen Beitrag zu machen geneigt sey oder nicht. Hierüber wäre nun in Folge gepflogener Comité Berathung an das h. kk. Landesgerichts Or- ganisirungs Coõn in Linz der
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