des für Femde vorgeschriebenen rechtlichen Erwerbes. No. 1880. Protokoll mit Bernard in Rücker u. Wilhelm Krispin in Betreff der Anzeige des Peter Hüßelberger pto Betrug. Wilhelm Krispin wird ernstlich mit das Dekret vom 21 Febr. d.J. Z. 734 mit dem Beisatze hingewiesen, daß jede weitere Gewerbsstörung mit verdoppelter Geldstrafe geahndet wird. Hievon ist Hr. Bern. Rücker mit dem rathschlägig zu verständigen, daß es ihm unbenommen bleibe, die in Frage stehende betrügerische Handlung bey dem kompetenten Gerichte weiters zu verfolgen. No. 1879. Prototoll über die gepflogene Vernehmung mit Ignaz Huemer u. Josef Loibl pto der Ihnen zur Last gelegten Gewerbstörung. In Erledigung der Protokollarbeschwerden vom 20. März Z. 1328 u. 19. April Z. 1793 wird Ignatz Huemer u. Josef Loibl ob des unberechtigten Eingriffes in das Geschäft der Beinschrotter, als eine Gewerbsstörung ernstlich mit dem Beifügen verwarnt, daß auf wiederhohlte Anzeige
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