des für Femde vorgeschrie- benen rechtlichen Erwerbes. No. 1880. Protokoll mit Bernard in Rücker u. Wilhelm Krispin in Betreff der Anzeige des Peter Hüßelberger pto Betrug. Wilhelm Krispin wird ernstlich mit das Dekret vom 21 Febr. d.J. Z. 734 mit dem Beisatze hin- gewiesen, daß jede weitere Gewerbsstörung mit verdop- pelter Geldstrafe geahndet wird. Hievon ist Hr. Bern. Rücker mit dem rathschlägig zu verstän- digen, daß es ihm unbenom- men bleibe, die in Frage stehende betrügerische Hand- lung bey dem kompetenten Gerichte weiters zu verfol- gen. No. 1879. Prototoll über die gepflo- gene Vernehmung mit Ignaz Huemer u. Josef Loi- bl pto der Ihnen zur Last gelegten Gewerbstörung. In Erledigung der Protokol- larbeschwerden vom 20. März Z. 1328 u. 19. April Z. 1793 wird Ignatz Huemer u. Josef Loibl ob des unberechtigten Ein- griffes in das Geschäft der Beinschrotter, als eine Ge- werbsstörung ernstlich mit dem Beifügen verwarnt, daß auf wiederhohlte Anzeige
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2