Ratsprotokoll vom 11. April 1854

No. 1612 Dekret der k.k. Bezkshptm. Steyr dto. 22. Febr. 1854. Z. 1976 womit die h. minister. Entscheidung über die Rekurse des F. Schellmann u. fürstl. Lamberg'sche Güter Direktion pcto Zahlung der Aicheter Schulhausbaukosten mitgetheilt wird. Von dieser herabgelangten h. Entscheidung sind die fürstl. Lamberg'sche Güterdirektion u. H. Dr. Schellmann unter Rückschluß der Rekursbeilagen mittelst Abschrift mit dem zu verständigen, daß diese Rückstände in längstens 14 Tagen zum hiesigen Kassaamte, einzubezahlen seyen. III. Section Nro. 1663 Anzeige des Kaßaamtes daß Joh. Obermüller die städtische Umlage pr. 8 fl 58 xr C.M. pro 1853 nach nicht einbezalt habe. Ist Hr. Joh. Obermüller mit Dekret zu erinnern, diesen Rückstand um so gewißer binnen 8 Tagen auszubezahlen, widrigens zu Zwangsmaßregeln geschritten werden wird. Nro. 1590 Gesuch der Anna Goldstein um gnädige Nachsicht der zu entrichtenden Taxgebühr pr. 3 fl 50 xr C.M. Dem R. Revidenden Schiefermayr zur Berichts Erstattung.

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