Ratsprotokoll vom 11. April 1854

139 fl 36 xr rechnet man noch hiezu die baren Auslagen der Gemeinde von 22 fl 36 xr so entziffert sich der Betrag v. 162 fl 12 xr C.M. Wenn nun bey den nächstfolgenden Schlittenrennen obige angeführten Gegenstände verwendet werden, so dürften hiefür ein Betrag von 10 fl C.M. für Benützung derselben abverlangt werden, womit das Kapital sich auf mehr als 6 % verzinset. Wird dieser Antrag einstimmig angenommen. Nro. 1120 Äußerung des Hrn. Joh. Nutzinger in Betreff der Gebührenentrichtung von dem Hochhuber'schen Stiftungskapitale. Diese Äußerung wird zur Wissenschaft genommen u. der Vorlage der Stiftbriefe ehestens entgegengesehen. Was aber die Zahlung der für diese Stiftung aufgerechneten Gebühren anbelangt, so kann u. wird diese Zahlung nur diese Stiftung selbst treffen, weil weder das Armeninstitut noch eine andere Kaße hiezu berufen erscheint, dieselbe aber auch nicht Hr. Nutzinger als Universalerben aufgelastet werden kan, da in dem Testamente eine Klausel nicht enthalten ist, welche denselben

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