Ratsprotokoll vom 28. März 1854

stättigung ihres betreffenden H. Bgmstrs. über die vorgenommene vorschriftsmäßige Beschau desselben auszuweisen haben, widrigens angenommen würde, daß selbes nicht beschaut worden sey, u. derjenige welcher diese Vorschrift außer Acht läßt dem k.k. Bezirksgerichte zur Bestraffg. nach § 399 des St. G. B. angezeigt werden müßte. Wenn nun die Herrn Gemeinderäthe mit diesen probeweisen Antrag einverstanden sind, – so wären die H. Churschmiede Eppinger & Reisinger, welche hiezu qualifizirt sind, zu Proto¬ koll zu vernehmen, u. wenn sie sich damit einverstanden erklären, so wären an selbe sogleich die nöthigen Dekrete zu erlassen, u. das Kassaamt wegen Auszahlung der Remuneration in 1/2 jähr. Raten an selbe zu verständigen, u. die betreffenden Kundmachungen auszufertigen, wegen Überwachung der Befolgung dieser Vorschriften an das Polizeyamt das Dekret an das löbl. k.k. Gendarmerie Posten Commando die Note zu erlassen. Beschluß Sind hierüber vorerst die Churschmiede zu Protokoll zu vernehmen. Amtmann Schriftführer Gaffl Anton Haller A. Vögerl

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