trag zu stellen, daß diese Stelle bis zur Einlangung dieses Gesetzes unbesetzt bleiben sollte. Indessen habe ich die Verfügung getroffen, daß die dem jeweiligen Sekretär zugewiesenen Geschäfte unter die bleibend angestellten Beamten der Art vertheilt werden, daß wenigstens im Conceptfache allen Anforderungen Genüge geleistet werden kann; muß jedoch bemerken, daß die Manipulation bey dem Mangel tüchtiger & schneller Schreibkräfte sehr darunter leidet, daher ich der Meinung bin, einen Diurnisten mit tägl. 45 xr C.M. anzustellen, der diesen Mangel ersetzt, u. da der im Polizeyamte seit Ende Oktober v.J. unentgeldlich bedienstete Praktikant Hr. Joh. Gruber als ein sehr fleißiger arbeitsamer, ordnungsliebender, alles lobenswerthen jungen Mann sich bewährte, überdieß durch seine 8 jährige vollbrachte Militärdienstzeit in der Eigenschaft eines Corporals der Artillerie nach der a. h. Entschließung vom 19. Xber
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