erst dann schreiten zu sollen, wenn man sich die volle Überzeugung verschafft hat, daß die Fleischbeschau auf billigere Weise durchaus nicht ausführbar sey. Die Kenntnisse eines Fleischbeschauers, welche hauptsächlich darin bestehen, ist Lunge, Leber, Milz etc. normal, u. mit keinen krankhaften oder verdächtigen Geschwüren behaftet seyen, hätte sich mancher Oekonomiebesitzer wohl eigen gemacht, u. es wäre wünschenwerth, wenn sich einige der H. Bürger herbeiließen, derley Geschäfte unentgeldlich zu übernehmen, – allein die Erfahrung hat gelehrt, daß derleyige Maßregeln nur auf kurze Dauer anzusehen sind. Wäre aber dieß der Fall, daß sich doch einige Herrn aus der Bürgerschaft herbeyließen, diesen Dienst unentgeldlich zu versehen, so wären diese zu beauftragen, in den ihnen zweifelhaft erscheinenden Fällen einen geprüften Churschmid u. wenn gegen den Ausspruch desselben die Fleischbeschauer dennoch das Gegentheil behaupten wollen, der k.k. Hr. Bezirksarzt oder Stadtarzt beizuziehen. Der bey solchen Gelegenheiten beigezogene Churschmid wäre sonach für 1/2 Tag 45 xr u. für den ganzen Tag 1 fl 30 xr C.M. gegen seine von dem betreffenden Fleischbeschauer zu bestättigten Quittung aus der Gemeindekaße auszubezalen. Auf diese Weise wäre wohl das billigste Verfahren einzuleiten, allein es ist wie gesagt, nicht leicht ausführbar, u. auf längere Zeit nicht stichhältig. Ein zweyter Weg bestände vorderhand darin, 2 Fleischbeschauer, welche geprüfte Churschmiede seyn müssen, die den II. Curs der Thierarzneyschule nachzuweisen im Stande sind, provisorisch zu bestellen, wovon einer den Stadtpfarrbezirk, der 2. den Vorstdt.-
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