Verband, u. Ertheilung des Bürgerrechts. Auf den Ankauf eines Messerergewerbes allein kann dem Hrn. Bittsteller die gebetene Aufname in den Gemeindeverband u. die Ertheilung des Bürgerrechts nicht bewilliget werden, u. es hat sich derselbe für die Zeit seines Aufenthalts mit der vorgeschriebenen Heimathsurkunde zu versehen, und selbe im ConscriptsAmte zu hinterlegen. Hievon ist derselbe auf Rubrik zu verständigen. Nro. 930 Gesuch des Mathias Adelsberger Hausbesitzer im Aichet um Aufnahme in Gemeindeverband der Stadt. In Folge Beschluß vom heutigen Tage wird dem Hrn. Bittsteller die Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr gegen sogleiche Entrichtung der im § 8 der a. h. genehmigten Gem. Ordnung stipulirten Aufnahmstaxe pr. 10 fl C.M. bewilliget, und hievon Bittsteller das Cassa u. Consc. Amt so wie R.R. Schiefermayr auf Rubrik zu verständigen.
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