Verband, u. Ertheilung des Bürgerrechts. Auf den Ankauf eines Messe- rergewerbes allein kann dem Hrn. Bittsteller die gebete- ne Aufname in den Ge- meindeverband u. die Erthei- lung des Bürgerrechts nicht bewilliget werden, u. es hat sich derselbe für die Zeit seines Aufenthalts mit der vorgeschriebenen Heimathsurkunde zu verse- hen, und selbe im Conscripts- Amte zu hinterlegen. Hievon ist derselbe auf Rubrik zu verständigen. Nro. 930 Gesuch des Mathias Adels- berger Hausbesitzer im Aichet um Aufnahme in Gemeindeverband der Stadt. In Folge Beschluß vom heu- tigen Tage wird dem Hrn. Bittsteller die Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr gegen sogleiche Entrichtung der im § 8 der a. h. genehmig- ten Gem. Ordnung stipulir- ten Aufnahmstaxe pr. 10 fl C.M. bewilliget, und hievon Bittsteller das Cassa u. Consc. Amt so wie R.R. Schiefermayr auf Rubrik zu verständigen.
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