die Nothwendigkeit auf vollkomen im Klaren zu seyn u. festzustellen, ob es im Sinne dieses h. Ministerial Erlaßes liege, einen Neubau in der Vorstadt Ennsdorf in einer Ausdehnung zu führen, welcher die Vereinigung der beiden hier bestehenden Trivialschulen der Stadtpfarre zur Folge hätte. Um diese Frage mit Rücksicht bereits erfolgter Erläße der h. Landesschulbehörde zu beantworten, meinen schlüßlichen Antrag vom Standpunkte des aus den Lokalverhältnißen gegebenen Schulbedürfnißes zu beleuchten, u. wohl zu begründen, zugleich aber zu zeigen, wie das von dem l.f. H. Coär. angeführte Protokoll v. 10. 9ber 1852 bey dem sich erst im Laufe der Verhandlungen ergebenden Verwicklungen wegen der inzwischen eingetrettenen Frage des k.k. Normal Hauptschulbaues zunächst der Stadtpfarrkirche im Gedränge ohne bindende Kraft für die Gemeinde entstanden, erlaube ich mir nach der im Comite gepflogenen Durchsicht sämmtl. Aktenstücke ein kurzes aber richtiges Bild des ganzen Verhdlgsganges, welchen der Fragegenstand bis zu dieser hohen Anwendung durchlaufen, in den
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