Ratsprotokoll vom 16. März 1854

u. Wohnung gemeinschäftlich mit dem Baubezirksvorsteher zu handeln. Der Ausspruch des Herrn Baubezirksvorsteher ad No. 1161 wird dießfalls als ganz ordnungsmäßig anerkannt, von dem Gemeinderathe aber auf die Äußerung der Viertelmar'schen Eheleute in sanitäts polizeylicher Hinsicht als hingewiesen beachtenswerth und den vorgesetzten Behörden zur Berücksichtigung empfohlen. ad d. in dem Falle, wenn die mit dem Eigenthümer der Parz. No. 105 eingeleitete Unterhandlung zu keinen annehmbaren Resultate führen sollte eine andere geeignete Baustelle zum Schulhausbau auszumitteln, oder die Unthunlichkeit dieser Auskunft näher zu begründen. Der Gemeinderath erklärt daß ihm keine andere geeignete Baustelle zum Schulhaus bekannt sey, und beruft sich in dieser Angelegenheit auf den Umstand, daß in dieser Sache ohnehin früher Erhebungen gepflogen wurden, die zum keinem günstigen Resultate geführt haben. Der Herr Vizebürgermeister Haller hält hierauf hierüber nachstehenden Vortrag Nach der sächlichen Erörterung des Hrn. landesf. Coärs der resultatlos gebliebenen Unterhandlung mit dem Eigenthümern der Parz. No. 105, u. der allseitig erkannten Unthunlichkeit, eine andere Baustelle auszumitteln, drängt sich mir vorerst

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2