Ratsprotokoll vom 16. März 1854

u. Wohnung gemeinschäftlich mit dem Baubezirksvorsteher zu handeln. Der Ausspruch des Herrn Baube- zirksvorsteher ad No. 1161 wird dieß- falls als ganz ordnungsmäßig an- erkannt, von dem Gemeinderathe aber auf die Äußerung der Vier- telmar'schen Eheleute in sanitäts polizeylicher Hinsicht als hin- gewiesen beachtenswerth und den vorgesetzten Behörden zur Be- rücksichtigung empfohlen. ad d. in dem Falle, wenn die mit dem Eigenthümer der Parz. No. 105 eingeleitete Unterhand- lung zu keinen annehmbaren Resultate führen sollte eine an- dere geeignete Baustelle zum Schulhausbau auszumitteln, oder die Unthunlichkeit dieser Auskunft näher zu begründen. Der Gemeinderath erklärt daß ihm keine andere geeignete Baustelle zum Schulhaus bekannt sey, und beruft sich in dieser Angelegenheit auf den Umstand, daß in dieser Sache ohnehin früher Erhebungen gepflogen wurden, die zum keinem günstigen Re- sultate geführt haben. Der Herr Vizebürgermeister Haller hält hierauf hier- über nachstehenden Vortrag Nach der sächlichen Erörterung des Hrn. landesf. Coärs der resul- tatlos gebliebenen Unter- handlung mit dem Eigenthü- mern der Parz. No. 105, u. der all- seitig erkannten Unthunlich- keit, eine andere Baustelle aus- zumitteln, drängt sich mir vorerst

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