städtischen Schulen am Berge u. in der Vorstadt Ensdorf heute wiederhohlt u. einmüthig beschließen, daß die Baustelle des alten Schulhauses in Ensdorf zur Aufführung eines dem Ortsbedürfnißen derselben vollkommen entsprechenden der technischen Prüfung zu unterziehenden Neugebäudes bestehend aus 2 Lehrzimmern, für 120 Kinder samt Lehrerswohnung verwendet u. an das h. Ministerium des Unterrichts, die ehrfurchtsvollen Bitte gestellet werde. Hochdasselbe wolle gestatten, daß der Stadtgemeinde in Gemäßheit des § 63 der a. H. Orts sanctionirten Gemeinde Ordnung vom 11. 9ber 1850 bewilliget werde, die ihr eigenthümlichen Schulhausen auf eigene Kosten nach dem bestehenden a. h. Verordnungen u. mit Rücksicht der Ortsbedürfniße u. das erkannte Beste der Gemeindeglieder im Einklange mit dem § 363 der pol. Schulverfassung entsprechend u. zweckmäßig zu adaptiren oder umzubauen. Wird dieser Antrag angenommen, so geht meine Bitte an den H. l.f. Coär. um gütige Unterstützung von Seite der löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft
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