herzustellen, es wird daher auch dem Eigenthum der Stadtgemeinde derselbe Schutz zu Theil werden. Alles dieses, kurz resumirt, weil die Schule in Ensdorf blos eine Mit- telschule der ausgedehnten Pfarre der Stadt ist, dem Schulzweck nach der örtlichen Lage der Vorstädte Schö- nau u. Ennsdorf, dann der Ortschaften Ramingsteg u. Gmain, welche sämmtlich durch den Ennsfluß von der inneren Stadt getrennt sind, das der Bevöllke- rung von 1800 Seelen entsprechende Bedürfniß bestimmt, der Umbau des alten Schulgebäudes für das Erforder- niß von 2 Lehrzimmer u. Lehrerswoh- nung in der verfügbaren Area von 128 □ Klft. darbiethet, eine Zuweisung der Kinder des Stadttheiles in jene Schu- le der bereits erfloßenen Entscheidung der h. Landesschulbehörde widerspricht, u. der technischen Ausführung nach be- reits gepflogenen Erhebungen kein Hinderniß im Wege steht, endlich die städtische Schule am Berge als eigentliche Pfarrschule unabhängig von der Bauführung der k.k. Kreis- haupt u. Unterrealschule, vermög ihrer Lage und Population stets un- entbehrlich bleibt, glaube ich mit gu- tem Gewißen den Antrag zu stel- len. Der Gemeinderath wolle, durch- drungen von der Verpflichtung der bereits im Jahre 1849 als unabweisbar erkannten Ver- besserung u. Umgestaltung der
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