Ratsprotokoll vom 16. März 1854

der Ortsschulen anderseits haben die anwesenden Mitglieder im Drange der schwebenden Verwicklungen auf das dem H. Johann Seidl gehörige Feld als Baustelle hingewiesen, u. die Errichtung einer VolksHauptschule im Sinne des h. Unterrichts Ministerium laut Erlaß vom 23. Februar 1852 Z. 8167 im Auge gehabt. Da jedoch diesem Meinungs Ausdrucke keine frühere Berathung u. Beschlußfaßung vorher ging, und auch bis jetzt nie statt gehabt hat, das h. Ministerium in dem neuesten Erlaße erst eine solche verordnet, so kann, weil sich inzwischen die Verhältniße mit dem Kreishauptschulbaue wesentlich geändert zu haben scheinen, das erwähnte Protokoll vom 10. 9ber 1852 auch keine bindende Kraft für die Gemeinde haben, besonders, wenn erwogen wird, daß der Schulzweck, die Lage der Stadt, das wirkliche Bedürfniß des Schulgebäudes bestimmen. Da inzwischen auch in Folge der des näheren begründeten Protokollar Erklärung des Gem. Rathes vom 10. Juny 1853 in Betreff des Neubaues der k.k. Kreishpt. u. Unterrealschule auf dem Amon-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2