der Ortsschulen anderseits ha- ben die anwesenden Mitglie- der im Drange der schweben- den Verwicklungen auf das dem H. Johann Seidl gehörige Feld als Baustelle hingewiesen, u. die Errichtung einer Volks- Hauptschule im Sinne des h. Un- terrichts Ministerium laut Erlaß vom 23. Februar 1852 Z. 8167 im Auge gehabt. Da jedoch diesem Meinungs Aus- drucke keine frühere Bera- thung u. Beschlußfaßung vorher ging, und auch bis jetzt nie statt gehabt hat, das h. Ministeri- um in dem neuesten Er- laße erst eine solche verord- net, so kann, weil sich inzwi- schen die Verhältniße mit dem Kreishauptschulbaue wesentlich geändert zu ha- ben scheinen, das erwähnte Protokoll vom 10. 9ber 1852 auch keine bindende Kraft für die Gemeinde haben, besonders, wenn erwogen wird, daß der Schulzweck, die Lage der Stadt, das wirkliche Bedürfniß des Schulgebäudes bestimmen. Da inzwischen auch in Folge der des näheren begründe- ten Protokollar Erklärung des Gem. Rathes vom 10. Juny 1853 in Betreff des Neubaues der k.k. Kreishpt. u. Unter- realschule auf dem Amon-
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