Ratsprotokoll vom 16. März 1854

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 16. März 1854 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protocoll zur außerordentlichen Sitzung des Gemeinderathes Steyr am 16. März 1854 im Beiseyn des k.k. Herren Bezirks Commissärs Zimmerauer unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herrn Gemeinderäthe Anton Haller, v. Jäger, Eysn, Vogl, Seidl, Anton Heindl, Wittigschlager, v. Koller, Nutzinger, Edel- baur, Millner, Schwingenschuß, Stigler. Herr Bürgermeister trägt vor ad No. 1236 Signatur der k.k. Bezirk- hauptmannschaft ddo. 13. März d.J. Z. 2905, womit in Be- treff des in Verhandlung stehenden beantragten Schulhausbaues in Ennsdorf die bezüglichen Einleitun- gen u. Berathungen zur Schlußfaßung zu bringen aufgetragen werden, und zwar; ad a. wegen Erwerbung der erforderlichen Bau- fläche zur Schule mit dem Bräuern Joh. Seidl, Eigen- thümer der Parzelle No. 105 in direkte Unter- handlung zu tretten. In dieser Beziehung trägt Herr Bürgermeister

Protocoll zur außerordentlichen Sitzung des Gemeinderathes Steyr am 16. März 1854 im Beiseyn des k.k. Herren Bezirks Commissärs Zimmerauer unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herrn Gemeinderäthe Anton Haller, v. Jäger, Eysn, Vogl, Seidl, Anton Heindl, Wittigschlager, v. Koller, Nutzinger, Edelbaur, Millner, Schwingenschuß, Stigler. Herr Bürgermeister trägt vor ad No. 1236 Signatur der k.k. Bezirkhauptmannschaft ddo. 13. März d.J. Z. 2905, womit in Betreff des in Verhandlung stehenden beantragten Schulhausbaues in Ennsdorf die bezüglichen Einleitungen u. Berathungen zur Schlußfaßung zu bringen aufgetragen werden, und zwar; ad a. wegen Erwerbung der erforderlichen Baufläche zur Schule mit dem Bräuern Joh. Seidl, Eigenthümer der Parzelle No. 105 in direkte Unterhandlung zu tretten. In dieser Beziehung trägt Herr Bürgermeister

das Prot. ad No. 1238 mit Hr. Joh. Seidl rücksichtlich der Modalitäten u. Bedingungen in Betreff der Abtrettung des ihm eigenthümlichen Gründe, ad No. 1232 jenes mit dem Viertelmayr'schen Eheleuten, u. ad No. 1272 jenes mit den Hochw. Herrn Canonicus u. Stadtpfarrer Josef Plersch u. Schulen Distr. Aufseher Hr. Martin Karry vor. Wird dieser Punkt als genau erörteret erkannt. ad b. Die Annehmbarkeit des Anbiethens des Johann Seidl in jener wesentl. Beziehung zu greifen u. darüber förmlichen Beschluß zu faßen. Dieser Gegenstand entfällt durch die vorliegende Äußerung des Hr. Seidl, dergemäß derselbe in Anbetracht seines persönlichen Interesse und unter Geltendmachung einzelner im Interesse der Schule auseinander gesetzten Gründe die Überlaßung weder eines Theils noch der ganzen Parc. No. 105 zum Schulhausbau unter jeder Bedingung ablehnt. ad c. bezüglich des Einflußes des Aufhängens und Trocknens der gefärbten Zeuge bey dem Schulhause auf Schule

das Prot. ad No. 1238 mit Hr. Joh. Seidl rücksichtlich der Modalitäten u. Bedin- gungen in Betreff der Abtrettung des ihm eigen- thümlichen Gründe, ad No. 1232 jenes mit dem Vier- telmayr'schen Eheleuten, u. ad No. 1272 jenes mit den Hochw. Herrn Canonicus u. Stadtpfarrer Josef Plersch u. Schulen Distr. Aufseher Hr. Martin Karry vor. Wird dieser Punkt als ge- nau erörteret erkannt. ad b. Die Annehmbarkeit des Anbiethens des Johann Seidl in jener wesentl. Beziehung zu greifen u. darüber förm- lichen Beschluß zu faßen. Dieser Gegenstand entfällt durch die vorliegende Äuße- rung des Hr. Seidl, dergemäß derselbe in Anbetracht sei- nes persönlichen Interesse und unter Geltendmachung einzelner im Interesse der Schule auseinander ge- setzten Gründe die Über- laßung weder eines Theils noch der ganzen Parc. No. 105 zum Schulhausbau unter je- der Bedingung ablehnt. ad c. bezüglich des Einflußes des Aufhängens und Trock- nens der gefärbten Zeuge bey dem Schulhause auf Schule

u. Wohnung gemeinschäftlich mit dem Baubezirksvorsteher zu handeln. Der Ausspruch des Herrn Baube- zirksvorsteher ad No. 1161 wird dieß- falls als ganz ordnungsmäßig an- erkannt, von dem Gemeinderathe aber auf die Äußerung der Vier- telmar'schen Eheleute in sanitäts polizeylicher Hinsicht als hin- gewiesen beachtenswerth und den vorgesetzten Behörden zur Be- rücksichtigung empfohlen. ad d. in dem Falle, wenn die mit dem Eigenthümer der Parz. No. 105 eingeleitete Unterhand- lung zu keinen annehmbaren Resultate führen sollte eine an- dere geeignete Baustelle zum Schulhausbau auszumitteln, oder die Unthunlichkeit dieser Auskunft näher zu begründen. Der Gemeinderath erklärt daß ihm keine andere geeignete Baustelle zum Schulhaus bekannt sey, und beruft sich in dieser Angelegenheit auf den Umstand, daß in dieser Sache ohnehin früher Erhebungen gepflogen wurden, die zum keinem günstigen Re- sultate geführt haben. Der Herr Vizebürgermeister Haller hält hierauf hier- über nachstehenden Vortrag Nach der sächlichen Erörterung des Hrn. landesf. Coärs der resul- tatlos gebliebenen Unter- handlung mit dem Eigenthü- mern der Parz. No. 105, u. der all- seitig erkannten Unthunlich- keit, eine andere Baustelle aus- zumitteln, drängt sich mir vorerst

u. Wohnung gemeinschäftlich mit dem Baubezirksvorsteher zu handeln. Der Ausspruch des Herrn Baubezirksvorsteher ad No. 1161 wird dießfalls als ganz ordnungsmäßig anerkannt, von dem Gemeinderathe aber auf die Äußerung der Viertelmar'schen Eheleute in sanitäts polizeylicher Hinsicht als hingewiesen beachtenswerth und den vorgesetzten Behörden zur Berücksichtigung empfohlen. ad d. in dem Falle, wenn die mit dem Eigenthümer der Parz. No. 105 eingeleitete Unterhandlung zu keinen annehmbaren Resultate führen sollte eine andere geeignete Baustelle zum Schulhausbau auszumitteln, oder die Unthunlichkeit dieser Auskunft näher zu begründen. Der Gemeinderath erklärt daß ihm keine andere geeignete Baustelle zum Schulhaus bekannt sey, und beruft sich in dieser Angelegenheit auf den Umstand, daß in dieser Sache ohnehin früher Erhebungen gepflogen wurden, die zum keinem günstigen Resultate geführt haben. Der Herr Vizebürgermeister Haller hält hierauf hierüber nachstehenden Vortrag Nach der sächlichen Erörterung des Hrn. landesf. Coärs der resultatlos gebliebenen Unterhandlung mit dem Eigenthümern der Parz. No. 105, u. der allseitig erkannten Unthunlichkeit, eine andere Baustelle auszumitteln, drängt sich mir vorerst

die Nothwendigkeit auf vollkomen im Klaren zu seyn u. festzustellen, ob es im Sinne dieses h. Ministerial Erlaßes liege, einen Neubau in der Vorstadt Ennsdorf in einer Ausdehnung zu führen, welcher die Vereinigung der beiden hier bestehenden Trivialschulen der Stadtpfarre zur Folge hätte. Um diese Frage mit Rücksicht bereits erfolgter Erläße der h. Landesschulbehörde zu beantworten, meinen schlüßlichen Antrag vom Standpunkte des aus den Lokalverhältnißen gegebenen Schulbedürfnißes zu beleuchten, u. wohl zu begründen, zugleich aber zu zeigen, wie das von dem l.f. H. Coär. angeführte Protokoll v. 10. 9ber 1852 bey dem sich erst im Laufe der Verhandlungen ergebenden Verwicklungen wegen der inzwischen eingetrettenen Frage des k.k. Normal Hauptschulbaues zunächst der Stadtpfarrkirche im Gedränge ohne bindende Kraft für die Gemeinde entstanden, erlaube ich mir nach der im Comite gepflogenen Durchsicht sämmtl. Aktenstücke ein kurzes aber richtiges Bild des ganzen Verhdlgsganges, welchen der Fragegenstand bis zu dieser hohen Anwendung durchlaufen, in den

die Nothwendigkeit auf vollkomen im Klaren zu seyn u. festzu- stellen, ob es im Sinne dieses h. Ministerial Erlaßes liege, ei- nen Neubau in der Vorstadt Ennsdorf in einer Ausdehnung zu führen, welcher die Verei- nigung der beiden hier bestehen- den Trivialschulen der Stadtpfarre zur Folge hätte. Um diese Frage mit Rücksicht bereits erfolgter Erläße der h. Landesschulbe- hörde zu beantworten, mei- nen schlüßlichen Antrag vom Standpunkte des aus den Lo- kalverhältnißen gegebenen Schulbedürfnißes zu beleuch- ten, u. wohl zu begründen, zugleich aber zu zeigen, wie das von dem l.f. H. Coär. ange- führte Protokoll v. 10. 9ber 1852 bey dem sich erst im Laufe der Verhandlungen ergebenden Ver- wicklungen wegen der inzwischen eingetrettenen Frage des k.k. Nor- mal Hauptschulbaues zunächst der Stadtpfarrkirche im Gedränge ohne bindende Kraft für die Gemeinde entstanden, er- laube ich mir nach der im Comite gepflogenen Durchsicht sämmtl. Aktenstücke ein kurzes aber richtiges Bild des gan- zen Verhdlgsganges, welchen der Fragegenstand bis zu dieser hohen Anwendung durchlaufen, in den

verschiedenen Stadi- en darzustellen. Bereits im Jahre 1849 hatte die Gemeinde Vertrettung die Verbeßerung u. zweck- mäßige Umgestaltung der städtischen Schulen am Ber- ge u. in der Vorstadt Ensdorf als eine unabweisbare Maßregel erkannt, Pläne u. Kostenüberschläge abfaßen laßen, u. deren rasche Aus- führung beschlossen. Die gleichzeitig gegenüber dem h. Aerar rechtsverbind- lich eingegangene Verpflich- tung, wegen Unterbringg. der nun zu bestellenden Behörden, die Räume des Exjesuiten Gebäudes unver- züglich zu adaptiren, die noch im Winter erfolgte Angrifsnahme dieser Bauten welche erst mit Schluß des Jah- res 1850 vollendet wurden, u. der hindurch veranlaßte Ko- sten von mehr als 10.000 fl C.M. ohne der weiteren erst noch zu realisirenden Bau- ten des Excöllestiner Gebäu- des im villeicht gleichen Auf- wande sind der eigentliche Grund, weßhalb die städti- schen Schulbauten in jenem Zeitraum nicht ausgeführt werden konten. Zu diesem

verschiedenen Stadien darzustellen. Bereits im Jahre 1849 hatte die Gemeinde Vertrettung die Verbeßerung u. zweckmäßige Umgestaltung der städtischen Schulen am Berge u. in der Vorstadt Ensdorf als eine unabweisbare Maßregel erkannt, Pläne u. Kostenüberschläge abfaßen laßen, u. deren rasche Ausführung beschlossen. Die gleichzeitig gegenüber dem h. Aerar rechtsverbindlich eingegangene Verpflichtung, wegen Unterbringg. der nun zu bestellenden Behörden, die Räume des Exjesuiten Gebäudes unverzüglich zu adaptiren, die noch im Winter erfolgte Angrifsnahme dieser Bauten welche erst mit Schluß des Jahres 1850 vollendet wurden, u. der hindurch veranlaßte Kosten von mehr als 10.000 fl C.M. ohne der weiteren erst noch zu realisirenden Bauten des Excöllestiner Gebäudes im villeicht gleichen Aufwande sind der eigentliche Grund, weßhalb die städtischen Schulbauten in jenem Zeitraum nicht ausgeführt werden konten. Zu diesem

Aufschube, also der unliebsamen Fortdauer des kläglichen Zustandes der Stadtschulen gesellte sich eine neue Schwierigkeit in der Zertheilung der Haupt- u. Unterrealschule u. deren provisorische Unterbringung in zwey voneinander entfernte Gebäude, woraus die Frage des Neubaues zur Verhandlung kam. Die hiezu coõnell. beygezogenen Gemeindevertreter sprachen sich in dem Protokolle v. 9. August 1851 bey der löbl. k.k. Bezkhptm. für das Bauprojekt zunächst an der St. Michaelskirche, dem Centralpunkte der Stadt als die alten Bewohnern zugänglichste Stelle aus. Durch die Wahrscheinlichkeit dieser Ausführung bewogen, wurde Seitens der Gemeinde wie aus dem Protokolle v. 6. Febr. 1852 hervorgeht bey der somit in Aussicht stehenden Näherrückung der Ensdorferschule an die neu zu erbauende k.k. Haupt- u. Unterrealschule die Vereinigung der beiden Pfarrschulen am Berge u. Ensdorf in eine beschloßen, aber mit dem h. Erlaße der k.k. Landesschulbehörde vom 6. May 1852 nicht genehmiget.

Aufschube, also der unliebsa- men Fortdauer des kläglichen Zustandes der Stadtschulen gesellte sich eine neue Schwie- rigkeit in der Zertheilung der Haupt- u. Unterrealschule u. deren provisorische Unter- bringung in zwey voneinan- der entfernte Gebäude, wo- raus die Frage des Neubau- es zur Verhandlung kam. Die hiezu coõnell. beygezo- genen Gemeindevertreter sprachen sich in dem Proto- kolle v. 9. August 1851 bey der löbl. k.k. Bezkhptm. für das Bauprojekt zunächst an der St. Michaelskirche, dem Cen- tralpunkte der Stadt als die alten Bewohnern zugänglich- ste Stelle aus. Durch die Wahrscheinlichkeit dieser Ausführung bewogen, wurde Seitens der Gemein- de wie aus dem Protokolle v. 6. Febr. 1852 hervorgeht bey der somit in Aussicht stehenden Näherrückung der Ensdorfer- schule an die neu zu erbau- ende k.k. Haupt- u. Unter- realschule die Vereinigung der beiden Pfarrschulen am Berge u. Ensdorf in eine be- schloßen, aber mit dem h. Erlaße der k.k. Landesschul- behörde vom 6. May 1852 nicht genehmiget.

Die Ursache hievon war der von der h. Behörde inzwischen wegen Unthunlichkeit der Bauführung neben der St. Michaels Kirche in Antrag gehabte Neubau der k.k. Haupt und Unter Realschu- le auf dem ehemaligen Amongrund neben der Stadtpfarrkirche, wo bey der Nähe der Bergschule deren Bedürfniß entfällt. Es wur- de ausgesprochen u. verord- net; daß es ganz unzuläßig sey, den Kindern welche einen so weiten und beschwerlichen Weg in Hitze oder Kälte, Regen oder Schnee zurück- gelegt haben, auch noch den von 800–1200 Schritten von der Ennsdorferschule bis zur Bergschule zuzumuthen, und darum kann die vorgeschla- gene Vereinigung nicht be- williget werden. Im Verfolge dieser Conse- quenz kome ich, ohne mit mir selbst in einen Widerspruch zu gerathen zu dem Schluße, daß bey der fraglichen Baustel- le und dem hierauf zu füh- renden Baue h. Orts nicht auf eine Vereinigung der Berg- schule mit jener in Ennsdorf angetragen seyn könne, da, wie ich später zeigen werde, das angegebene Verhältniß

Die Ursache hievon war der von der h. Behörde inzwischen wegen Unthunlichkeit der Bauführung neben der St. Michaels Kirche in Antrag gehabte Neubau der k.k. Haupt und Unter Realschule auf dem ehemaligen Amongrund neben der Stadtpfarrkirche, wo bey der Nähe der Bergschule deren Bedürfniß entfällt. Es wurde ausgesprochen u. verordnet; daß es ganz unzuläßig sey, den Kindern welche einen so weiten und beschwerlichen Weg in Hitze oder Kälte, Regen oder Schnee zurückgelegt haben, auch noch den von 800–1200 Schritten von der Ennsdorferschule bis zur Bergschule zuzumuthen, und darum kann die vorgeschlagene Vereinigung nicht bewilliget werden. Im Verfolge dieser Consequenz kome ich, ohne mit mir selbst in einen Widerspruch zu gerathen zu dem Schluße, daß bey der fraglichen Baustelle und dem hierauf zu führenden Baue h. Orts nicht auf eine Vereinigung der Bergschule mit jener in Ennsdorf angetragen seyn könne, da, wie ich später zeigen werde, das angegebene Verhältniß

der in letzterer Schule gezogenen Kinder mit einer stärkeren Ziffer dagegen spreche. Es handelt sich somit hier lediglich um die Bauführung eines Schulgebäudes, wie es die Lokalverhältniße verlangen. Als im weiteren Verlaufe die Anordnung erging für prov. Unterkunft der Ennsdorferschule im gemietheten Lokalitäten, u. die Aufsuchung einer geeigneten Baustelle, wurde in ersterer Beziehung nach fruchtlosen Vorschlägen in Ermanglung zweckmäßiger Räume die Herstellung eines 2. Lehrzimmers in dem 1. Stocke des alten Schulhauses genehmiget, u. sofort der Unterricht in 2 Klassen getheilt. In Hinsicht der Baustelle wurde coõnell. am 10. 9ber 1852 die Ausmittlung eines entsprechenden Schullokales in Ennsdorf unter Intervenirung eines k.k. H. Bezirks Coär. verhandelt. Bey der Ungewißheit des Neubaues der k.k. Haupt u. Unterrealschule u. der h. Orts vorwiegenden Hinneigung für den Amongrund neben der Stadtpfarrkirche einerseits, bey dem Einfluße auf die definitive Entscheidung der obigen Frage, auf die Gestaltung

der in letzterer Schule gezo- genen Kinder mit einer stär- keren Ziffer dagegen spreche. Es handelt sich somit hier ledig- lich um die Bauführung eines Schulgebäudes, wie es die Lo- kalverhältniße verlangen. Als im weiteren Verlaufe die Anordnung erging für prov. Unterkunft der Enns- dorferschule im gemietheten Lokalitäten, u. die Aufsuchung einer geeigneten Baustelle, wurde in ersterer Beziehung nach fruchtlosen Vorschlägen in Ermanglung zweckmäßiger Räume die Herstellung ei- nes 2. Lehrzimmers in dem 1. Stocke des alten Schulhau- ses genehmiget, u. sofort der Unterricht in 2 Klassen getheilt. In Hinsicht der Baustel- le wurde coõnell. am 10. 9ber 1852 die Ausmittlung eines entsprechenden Schullokales in Ennsdorf unter Interveni- rung eines k.k. H. Bezirks Coär. verhandelt. Bey der Ungewißheit des Neu- baues der k.k. Haupt u. Unter- realschule u. der h. Orts vor- wiegenden Hinneigung für den Amongrund neben der Stadtpfarrkirche einerseits, bey dem Einfluße auf die definitive Entscheidung der obi- gen Frage, auf die Gestaltung

der Ortsschulen anderseits ha- ben die anwesenden Mitglie- der im Drange der schweben- den Verwicklungen auf das dem H. Johann Seidl gehörige Feld als Baustelle hingewiesen, u. die Errichtung einer Volks- Hauptschule im Sinne des h. Un- terrichts Ministerium laut Erlaß vom 23. Februar 1852 Z. 8167 im Auge gehabt. Da jedoch diesem Meinungs Aus- drucke keine frühere Bera- thung u. Beschlußfaßung vorher ging, und auch bis jetzt nie statt gehabt hat, das h. Ministeri- um in dem neuesten Er- laße erst eine solche verord- net, so kann, weil sich inzwi- schen die Verhältniße mit dem Kreishauptschulbaue wesentlich geändert zu ha- ben scheinen, das erwähnte Protokoll vom 10. 9ber 1852 auch keine bindende Kraft für die Gemeinde haben, besonders, wenn erwogen wird, daß der Schulzweck, die Lage der Stadt, das wirkliche Bedürfniß des Schulgebäudes bestimmen. Da inzwischen auch in Folge der des näheren begründe- ten Protokollar Erklärung des Gem. Rathes vom 10. Juny 1853 in Betreff des Neubaues der k.k. Kreishpt. u. Unter- realschule auf dem Amon-

der Ortsschulen anderseits haben die anwesenden Mitglieder im Drange der schwebenden Verwicklungen auf das dem H. Johann Seidl gehörige Feld als Baustelle hingewiesen, u. die Errichtung einer VolksHauptschule im Sinne des h. Unterrichts Ministerium laut Erlaß vom 23. Februar 1852 Z. 8167 im Auge gehabt. Da jedoch diesem Meinungs Ausdrucke keine frühere Berathung u. Beschlußfaßung vorher ging, und auch bis jetzt nie statt gehabt hat, das h. Ministerium in dem neuesten Erlaße erst eine solche verordnet, so kann, weil sich inzwischen die Verhältniße mit dem Kreishauptschulbaue wesentlich geändert zu haben scheinen, das erwähnte Protokoll vom 10. 9ber 1852 auch keine bindende Kraft für die Gemeinde haben, besonders, wenn erwogen wird, daß der Schulzweck, die Lage der Stadt, das wirkliche Bedürfniß des Schulgebäudes bestimmen. Da inzwischen auch in Folge der des näheren begründeten Protokollar Erklärung des Gem. Rathes vom 10. Juny 1853 in Betreff des Neubaues der k.k. Kreishpt. u. Unterrealschule auf dem Amon-

grunde nach der soeben gemachten Mittheilung der l.f. h. Coärs. auch dieses Projekt, in ein neues VerhandlungsStadium getreten, u. Aussicht vorhanden ist, dasselbe im Antrage der Gemeinde anderwärtig zu realisiren, so dürfte zumal bey dem hintendrein sich zeigenden Schwierigkeiten gar kein Grund anzunehmen seyn, eine Volkshauptschule mit 3 Klassen in einem anderen Stadtheile zu errichten, und zwar um so weniger, als die 8 jährige Erfahrung der in solchen Dimensionen erbauten Aicheterschule in Mitte der größten u. bevölkersten Vorstädte Steyrs gegen einen solchen Bedarf durch die Nichtbenützung des 3. dieserwegen eingerichteten Lehrzimmer spricht. Ich gehe nun nach diesen Prämissen zur Begründung u. Beantwortung der vorliegenden Frage. Die Stadtpfarre in der Gemeinde Steyr hat nach dem beiliegenden Situations Plane eine Ausdehnung bis die der Catastral Gemeinde Jägerberg angehörigen Ortschaften Ramingsteg u. Gmain, welche durch den Ennsfluß durch 2 Brücken geschieden, die Vorstadt Ennsdorf nebst letzteren

grunde nach der soeben ge- machten Mittheilung der l.f. h. Coärs. auch dieses Projekt, in ein neues Verhandlungs- Stadium getreten, u. Aus- sicht vorhanden ist, dasselbe im Antrage der Gemeinde ander- wärtig zu realisiren, so dürfte zumal bey dem hintendrein sich zeigenden Schwierigkeiten gar kein Grund anzunehmen seyn, eine Volkshauptschule mit 3 Klassen in einem anderen Stadtheile zu errichten, und zwar um so weniger, als die 8 jährige Erfahrung der in solchen Dimensionen erbauten Aicheterschule in Mitte der größten u. bevölkersten Vor- städte Steyrs gegen einen solchen Bedarf durch die Nichtbenützung des 3. dieser- wegen eingerichteten Lehr- zimmer spricht. Ich gehe nun nach diesen Prämissen zur Begründung u. Beantwortung der vorlie- genden Frage. Die Stadtpfarre in der Gemein- de Steyr hat nach dem beiliegen- den Situations Plane eine Aus- dehnung bis die der Catastral Ge- meinde Jägerberg angehörigen Ortschaften Ramingsteg u. Gmain, welche durch den Ennsfluß durch 2 Brücken geschieden, die Vor- stadt Ennsdorf nebst letzteren

von der eigentlichen Stadt trennen. Die gesammte Be- völkerung der Stadtpfarre beträgt 5166 Seelen. Hie- von entfallen auf den dieß- seits der Enns gelegenen Stad- theil 3219, auf die Vorstadt Ennsdorf u. Schönau jenseits der Enns 1398, u. auf Raming- steg u. Gmain, bestehend aus 50 Häusern 449 zusammen 1847. Aus der Lage u. dem Popo- lationsmaßstabe gieng der viel- jährige Bestand der Pfarr- schule am Berge laut Plan, be- zeichnet mit A hervor, wel- cher die Kinder der Vorstäd- te Voglsang, Reichenschwall u. der eigentlichen Stadt ört- lich zugewiesen sind. Erst in späterer Zeit wurde die im Plane mit B bezeichne- te Schule Ennsdorf errichtet. Die erstere weißt nach 10 jäh- rigen Durchschnitt 140, die letzte- re 110 bis 120 Kinder als Ma- ximum des Schulbesuches aus. Derselbe hat sich auf gleicher Höhe erhalten, u. wird auch in Hinkunft das Bestehen beider, ohne Rücksicht auf die Situirung der k.k. Haupt- schule inumgänglich nöthig machen. Wenn auch hier kei- ne eigentliche Einschulung der Kinder besteht, so zeigt doch

von der eigentlichen Stadt trennen. Die gesammte Bevölkerung der Stadtpfarre beträgt 5166 Seelen. Hievon entfallen auf den dießseits der Enns gelegenen Stadtheil 3219, auf die Vorstadt Ennsdorf u. Schönau jenseits der Enns 1398, u. auf Ramingsteg u. Gmain, bestehend aus 50 Häusern 449 zusammen 1847. Aus der Lage u. dem Popolationsmaßstabe gieng der vieljährige Bestand der Pfarrschule am Berge laut Plan, bezeichnet mit A hervor, welcher die Kinder der Vorstädte Voglsang, Reichenschwall u. der eigentlichen Stadt örtlich zugewiesen sind. Erst in späterer Zeit wurde die im Plane mit B bezeichnete Schule Ennsdorf errichtet. Die erstere weißt nach 10 jährigen Durchschnitt 140, die letztere 110 bis 120 Kinder als Maximum des Schulbesuches aus. Derselbe hat sich auf gleicher Höhe erhalten, u. wird auch in Hinkunft das Bestehen beider, ohne Rücksicht auf die Situirung der k.k. Hauptschule inumgänglich nöthig machen. Wenn auch hier keine eigentliche Einschulung der Kinder besteht, so zeigt doch

die vieljährige Erfahrung u. die Gründung der städtischen 3 Trivialschulen, daß die örtliche Lage der Stadt am Zusammenfluße der Enns u. Steyer den Schulbesuch der Kinder regelte. Von dieser praktisch stichhältigen Ansicht ausgehend, glaube ich zu beweisen, vom Standpunkte des Schulzweckes: a. Daß die Pfarrschule am Berge gegenüber der Bevölkerung von 3219 Seelen dringlich zu erhalten, u. wie schon ao. 1849 beschloßen, nach der Schülerzahl auf 2 Klassen entsprechend zu adaptiren sey. b. Daß die Schule im Ennsdorf als eine Mittelschule der ausgedehnten Pfarre Stadt Steyr im Sinne der h. Entscheidung der k.k. Landesschulbehörde vom 6. May 1852, wegen der Zuweisung von Ramingsteg u. Gmain bey der Lage dieser Vorstadt u. dem erfahrungsgemäß wiederhohlten Überschwemmungen u. Zerstörrungen der Brücken ein fixirtes Lokalbedürfniß sey; weil im Falle einer Auflaßung die Unterbrechung der Communication u. der erforderliche Zeitraum zur Herstellung einer für Kinder gefahrlosen Passage mit den Schulzwecken unvereinbar wäre. c. Daß nach den strengen Anfor-

die vieljährige Erfahrung u. die Gründung der städtischen 3 Trivialschulen, daß die örtliche Lage der Stadt am Zusammen- fluße der Enns u. Steyer den Schulbesuch der Kinder regelte. Von dieser praktisch stichhältigen Ansicht ausgehend, glaube ich zu beweisen, vom Standpunkte des Schulzweckes: a. Daß die Pfarrschule am Berge gegenüber der Bevölkerung von 3219 Seelen dringlich zu er- halten, u. wie schon ao. 1849 beschlo- ßen, nach der Schülerzahl auf 2 Klassen entsprechend zu adap- tiren sey. b. Daß die Schule im Ennsdorf als eine Mittelschule der ausgedehn- ten Pfarre Stadt Steyr im Sinne der h. Entscheidung der k.k. Landes- schulbehörde vom 6. May 1852, we- gen der Zuweisung von Raming- steg u. Gmain bey der Lage dieser Vorstadt u. dem erfah- rungsgemäß wiederhohlten Über- schwemmungen u. Zerstörrungen der Brücken ein fixirtes Lo- kalbedürfniß sey; weil im Falle einer Auflaßung die Unterbrechung der Communication u. der erforderliche Zeitraum zur Herstellung einer für Kinder gefahrlosen Passage mit den Schulzwecken unvereinbar wäre. c. Daß nach den strengen Anfor-

derungen des Schulzweckes das eben erwähnte eigentliche Be- dürfniß bey einer Population von 1847 Seelen ein Schulge- bäude mit 2 Klassen samt Lehrers u. Gehilfenwohnung erfordert. Bey dem Ma- ginalstande? von 120 Kindern eine Bauarea von 47 □ Kftr. 2' 2″ erheische, u. die Lehrzi- mmer nach dem höchsten Schüler- zahl einer Klasse 60 bis 70 in Gemäßheit der pol. Schulver- fassung § 356 in Dimensionen von 4° 4' Länge u. 3° 2' Brei- te angelegt seyn müssen. d. Daß das vermög seiner Lage vollkommen geeignete alte Schul- haus eine Bauarea von 42 □ Kft. mit Hinzurechnung des freyge- gebenen Gartengrundes von 86 □ Kftr. zusammen 128 〃 Klft. die nöthige Ausdehnung bie- thet, u. der hiedurch erzielte Raum im Gegenhalte der be- anspruchten 250 □ Kftr. auf dem Seidlfelde bey einer viel größe- ren Schülerzahl auf 3 Lehrzimmer hinlänglich ist, einen dem er- kannten Bedürfniße genügen- dem Adaptirungsbau zu führen. e. Daß es dem Ausspruche und den Direktiven der h. Landesschul- behörde zuwider handeln hieße, in Ensdorf ein Schulhaus im größeren den Lokalbedarf überschreitenden Dimen- sionen zu erbauen, u. solcher Weise

derungen des Schulzweckes das eben erwähnte eigentliche Bedürfniß bey einer Population von 1847 Seelen ein Schulgebäude mit 2 Klassen samt Lehrers u. Gehilfenwohnung erfordert. Bey dem Maginalstande? von 120 Kindern eine Bauarea von 47 □ Kftr. 2' 2″ erheische, u. die Lehrzimmer nach dem höchsten Schülerzahl einer Klasse 60 bis 70 in Gemäßheit der pol. Schulverfassung § 356 in Dimensionen von 4° 4' Länge u. 3° 2' Breite angelegt seyn müssen. d. Daß das vermög seiner Lage vollkommen geeignete alte Schulhaus eine Bauarea von 42 □ Kft. mit Hinzurechnung des freygegebenen Gartengrundes von 86 □ Kftr. zusammen 128 Klft. die nöthige Ausdehnung biethet, u. der hiedurch erzielte Raum im Gegenhalte der beanspruchten 250 □ Kftr. auf dem Seidlfelde bey einer viel größeren Schülerzahl auf 3 Lehrzimmer hinlänglich ist, einen dem erkannten Bedürfniße genügendem Adaptirungsbau zu führen. e. Daß es dem Ausspruche und den Direktiven der h. Landesschulbehörde zuwider handeln hieße, in Ensdorf ein Schulhaus im größeren den Lokalbedarf überschreitenden Dimensionen zu erbauen, u. solcher Weise

dem Übelstand der durch Elementarunfälle möglicher Weise unterbrochenen Comunication auf die Bewohner der Stadt auszudehnen, weil ein Großtheil der Kinder aus der Stadt, Reichenschwall, Voglsang in die nun zu erbauende Schule gezogen würden. Vom Standpunkte der technischen Ausführung Aus dem vorliegenden Plane ddo. 10. July 1852 ist ersichtlich, daß der Umbau des Schulhauses in Ensdorf mit 2 Lehrzimmern der Wohnung des Lehrers und Gehilfen auf der gegebenen Area ausführbar ist, daß diesem Planne im Falle eines größeren Raumerfordernißes eine weitere Ausdehnung des Neugebäudes zu Grunde gelegt werden kann, es kann daher nachdem dieses Projekt von Sachverständigen lange früher schon geprüft wurde, kein technisches Bedenken gegen einen Neu- oder Umbau in Mitte anderer Häusern obwalten, weil bey einer Veräußerung jeder Käufer sicherlich die Bewilligung erhalten würde, hierauf auf den Bauvorschriften gemäß ein ordentliches Zinshaus zur Verwerthung seines Kapitals

dem Übelstand der durch Ele- mentarunfälle möglicher Weise unterbrochenen Co- munication auf die Bewohner der Stadt auszudehnen, weil ein Großtheil der Kinder aus der Stadt, Reichenschwall, Voglsang in die nun zu er- bauende Schule gezogen würden. Vom Standpunkte der technischen Ausführung Aus dem vorliegenden Plane ddo. 10. July 1852 ist ersichtlich, daß der Umbau des Schulhau- ses in Ensdorf mit 2 Lehrzimmern der Wohnung des Lehrers und Gehilfen auf der gegebenen Area ausführbar ist, daß diesem Planne im Falle eines größeren Raumerfordernißes eine weite- re Ausdehnung des Neugebäudes zu Grunde gelegt werden kann, es kann daher nachdem dieses Projekt von Sachverständigen lange früher schon geprüft wurde, kein technisches Beden- ken gegen einen Neu- oder Umbau in Mitte anderer Häusern obwalten, weil bey einer Veräußerung jeder Käufer sicherlich die Bewilli- gung erhalten würde, hierauf auf den Bauvorschriften gemäß ein ordentliches Zinshaus zur Verwerthung seines Kapitals

herzustellen, es wird daher auch dem Eigenthum der Stadtgemeinde derselbe Schutz zu Theil werden. Alles dieses, kurz resumirt, weil die Schule in Ensdorf blos eine Mit- telschule der ausgedehnten Pfarre der Stadt ist, dem Schulzweck nach der örtlichen Lage der Vorstädte Schö- nau u. Ennsdorf, dann der Ortschaften Ramingsteg u. Gmain, welche sämmtlich durch den Ennsfluß von der inneren Stadt getrennt sind, das der Bevöllke- rung von 1800 Seelen entsprechende Bedürfniß bestimmt, der Umbau des alten Schulgebäudes für das Erforder- niß von 2 Lehrzimmer u. Lehrerswoh- nung in der verfügbaren Area von 128 □ Klft. darbiethet, eine Zuweisung der Kinder des Stadttheiles in jene Schu- le der bereits erfloßenen Entscheidung der h. Landesschulbehörde widerspricht, u. der technischen Ausführung nach be- reits gepflogenen Erhebungen kein Hinderniß im Wege steht, endlich die städtische Schule am Berge als eigentliche Pfarrschule unabhängig von der Bauführung der k.k. Kreis- haupt u. Unterrealschule, vermög ihrer Lage und Population stets un- entbehrlich bleibt, glaube ich mit gu- tem Gewißen den Antrag zu stel- len. Der Gemeinderath wolle, durch- drungen von der Verpflichtung der bereits im Jahre 1849 als unabweisbar erkannten Ver- besserung u. Umgestaltung der

herzustellen, es wird daher auch dem Eigenthum der Stadtgemeinde derselbe Schutz zu Theil werden. Alles dieses, kurz resumirt, weil die Schule in Ensdorf blos eine Mittelschule der ausgedehnten Pfarre der Stadt ist, dem Schulzweck nach der örtlichen Lage der Vorstädte Schönau u. Ennsdorf, dann der Ortschaften Ramingsteg u. Gmain, welche sämmtlich durch den Ennsfluß von der inneren Stadt getrennt sind, das der Bevöllkerung von 1800 Seelen entsprechende Bedürfniß bestimmt, der Umbau des alten Schulgebäudes für das Erforderniß von 2 Lehrzimmer u. Lehrerswohnung in der verfügbaren Area von 128 □ Klft. darbiethet, eine Zuweisung der Kinder des Stadttheiles in jene Schule der bereits erfloßenen Entscheidung der h. Landesschulbehörde widerspricht, u. der technischen Ausführung nach bereits gepflogenen Erhebungen kein Hinderniß im Wege steht, endlich die städtische Schule am Berge als eigentliche Pfarrschule unabhängig von der Bauführung der k.k. Kreishaupt u. Unterrealschule, vermög ihrer Lage und Population stets unentbehrlich bleibt, glaube ich mit gutem Gewißen den Antrag zu stellen. Der Gemeinderath wolle, durchdrungen von der Verpflichtung der bereits im Jahre 1849 als unabweisbar erkannten Verbesserung u. Umgestaltung der

städtischen Schulen am Berge u. in der Vorstadt Ensdorf heute wiederhohlt u. einmüthig beschließen, daß die Baustelle des alten Schulhauses in Ensdorf zur Aufführung eines dem Ortsbedürfnißen derselben vollkommen entsprechenden der technischen Prüfung zu unterziehenden Neugebäudes bestehend aus 2 Lehrzimmern, für 120 Kinder samt Lehrerswohnung verwendet u. an das h. Ministerium des Unterrichts, die ehrfurchtsvollen Bitte gestellet werde. Hochdasselbe wolle gestatten, daß der Stadtgemeinde in Gemäßheit des § 63 der a. H. Orts sanctionirten Gemeinde Ordnung vom 11. 9ber 1850 bewilliget werde, die ihr eigenthümlichen Schulhausen auf eigene Kosten nach dem bestehenden a. h. Verordnungen u. mit Rücksicht der Ortsbedürfniße u. das erkannte Beste der Gemeindeglieder im Einklange mit dem § 363 der pol. Schulverfassung entsprechend u. zweckmäßig zu adaptiren oder umzubauen. Wird dieser Antrag angenommen, so geht meine Bitte an den H. l.f. Coär. um gütige Unterstützung von Seite der löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft

städtischen Schulen am Berge u. in der Vorstadt Ensdorf heute wiederhohlt u. einmüthig beschließen, daß die Baustelle des alten Schulhauses in Ensdorf zur Auf- führung eines dem Ortsbedürf- nißen derselben vollkommen entsprechenden der technischen Prüfung zu unterziehenden Neugebäudes bestehend aus 2 Lehrzimmern, für 120 Kinder samt Lehrerswohnung verwen- det u. an das h. Ministerium des Unterrichts, die ehrfurchts- vollen Bitte gestellet werde. Hochdasselbe wolle gestatten, daß der Stadtgemeinde in Ge- mäßheit des § 63 der a. H. Orts sanctionirten Gemeinde Ordnung vom 11. 9ber 1850 be- williget werde, die ihr eigen- thümlichen Schulhausen auf ei- gene Kosten nach dem beste- henden a. h. Verordnungen u. mit Rücksicht der Ortsbe- dürfniße u. das erkannte Beste der Gemeindeglieder im Einklange mit dem § 363 der pol. Schulverfassung ent- sprechend u. zweckmäßig zu adaptiren oder umzubau- en. Wird dieser Antrag angeno- mmen, so geht meine Bitte an den H. l.f. Coär. um gütige Unterstützung von Seite der löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft

u. an den Herrn Bürgermeister bey Vorlage des heutigen außer- ordentlichen Sitzungsprotokolls auszusprechen, daß die Gemeinde Vertretung die bereitwilligste u. aufopferndste Hingebung für die Interessen der h. Staatsver- waltung u. also auch für jene der Schulen als des ersten u. wichtigsten Institutes der Ge- meinde stets bewähret hat, u. auch in Hinkunft bewähren wird. Mit diesem Antrage sind sämmt- liche Herrn Votanten einver- standen, daher Beschluss per unanimia. Nach dem Antrage des Hrn. Vizebürgermeisters. Gaffl Nutzinger Wittigschlager Karl Koller Eysn A. Vögerl Vogl Millner Anton Haller M. Lechner Amtmann Schriftführer

u. an den Herrn Bürgermeister bey Vorlage des heutigen außerordentlichen Sitzungsprotokolls auszusprechen, daß die Gemeinde Vertretung die bereitwilligste u. aufopferndste Hingebung für die Interessen der h. Staatsverwaltung u. also auch für jene der Schulen als des ersten u. wichtigsten Institutes der Gemeinde stets bewähret hat, u. auch in Hinkunft bewähren wird. Mit diesem Antrage sind sämmtliche Herrn Votanten einverstanden, daher Beschluss per unanimia. Nach dem Antrage des Hrn. Vizebürgermeisters. Gaffl Nutzinger Wittigschlager Karl Koller Eysn A. Vögerl Vogl Millner Anton Haller M. Lechner AmtmSanchnriftführer

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