Ratsprotokoll vom 21. Februar 1854

arbeiterin u. Inwohnerin Nro. 298 in Wieserfeld ist, dadurch, daß sie in dem Monate November u. Dezbr. v.J. 5 Eimer, u. von dem im Monate Jänner gemeinschäftl. mit Franz Felbermayr u. Joh. Wiesinger erkauften 5 Eimer auf sie entfallenden Antheil pr. 1 Eimer beiläufig 3 Maß Most theils an die Arbeitsleute im Hause theils über die Gasse die Halbe um 5 xr E. Sch. ausschenkte der Übertrettung des Winkelschankes schuldig, u. wird dieserwegen in Erwägung, daß außer ihres früheren unbescholtenen Lebenswandels kein mildernder Umstand vorliegt, dagegen als erschwerend anzunehmen ist, daß sie den Winkelschank durch längere Zeit u. auch dann noch fortsetzte als ihr derselbe von dem Hausherrn durch die Ahlbergerin untersagt wurde, nach dem Cirkulare der k.k. Landeshptschft. v. 19. Jänner 1768 zu einer Geldstrafe von 12 Reichsthaler, dahin aber selbe nicht bezahlen kann, nach dem Cirkulare der k.k. Landeshptm. v. 2. Juny 1779 mit Berücksichtigung auf das h. Reggs. Dekr.

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