Ratsprotokoll vom 21. Februar 1854

arbeiterin u. Inwohnerin Nro. 298 in Wieserfeld ist, da- durch, daß sie in dem Mona- te November u. Dezbr. v.J. 5 Eimer, u. von dem im Mo- nate Jänner gemeinschäftl. mit Franz Felbermayr u. Joh. Wiesinger erkauften 5 Eimer auf sie entfallen- den Antheil pr. 1 Eimer bei- läufig 3 Maß Most theils an die Arbeitsleute im Hause theils über die Gasse die Halbe um 5 xr E. Sch. aus- schenkte der Übertret- tung des Winkelschan- kes schuldig, u. wird die- serwegen in Erwägung, daß außer ihres frühe- ren unbescholtenen Le- benswandels kein mil- dernder Umstand vorliegt, dagegen als erschwerend anzunehmen ist, daß sie den Winkelschank durch län- gere Zeit u. auch dann noch fortsetzte als ihr der- selbe von dem Hausherrn durch die Ahlbergerin untersagt wurde, nach dem Cirkulare der k.k. Landeshptschft. v. 19. Jänner 1768 zu einer Geldstrafe von 12 Reichsthaler, dahin aber selbe nicht bezahlen kann, nach dem Cirkulare der k.k. Landeshptm. v. 2. Ju- ny 1779 mit Berücksichti- gung auf das h. Reggs. Dekr.

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