Landeskonkurrenz von 19 xr so werden der Einzahlung nicht unerhebliche Schwierigkeiten u. Zögerungen erwachsen. Ich stelle daher den Antrag, daß von Seite der Gemeindeverwaltung an das k.k. Steueramt unter Hinweisung auf die bestehenden Verordnungen eine ernstliche Betreibungsnote erlassen, u. darin die zweyjährige Einhebung der SchulkostenRepartition mit der Vornahme jener den k.k. Steuern unter Angabe eines Präklusiv Termines zur Abfuhr an die Gemeinde als dringlich u. unaufschiebbar begehrt werde. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Hrrn. Gem. Räthe einverstanden daher Beschluss per unanimia. Nach dem Antrage des Hrrn. Vize Bürgermeisters. Nro. 825 Erinnerung wegen Erwirkung der ex officio Extabulation der auf den bürgl. Realitäten haftenden nun aufgehobenen Landsteuer hierüber erstattet Hr. Vize Bürgermeister nachstehenden Vortrag. In dem h. Statthalterey Erlaße
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2