Landeskonkurrenz von 19 xr so werden der Einzahlung nicht unerhebliche Schwierig- keiten u. Zögerungen erwach- sen. Ich stelle daher den Antrag, daß von Seite der Gemeinde- verwaltung an das k.k. Steu- eramt unter Hinweisung auf die bestehenden Verord- nungen eine ernstliche Be- treibungsnote erlassen, u. darin die zweyjährige Ein- hebung der Schulkosten- Repartition mit der Vor- nahme jener den k.k. Steu- ern unter Angabe eines Präklusiv Termines zur Ab- fuhr an die Gemeinde als dringlich u. unaufschiebbar begehrt werde. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Hrrn. Gem. Räthe ein- verstanden daher Beschluss per unanimia. Nach dem Antrage des Hrrn. Vize Bürgermeisters. Nro. 825 Erinnerung wegen Erwir- kung der ex officio Extabu- lation der auf den bürgl. Realitäten haftenden nun aufgehobenen Landsteuer hierüber erstattet Hr. Vize Bürgermeister nachstehen- den Vortrag. In dem h. Statthalterey Erlaße
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