Ratsprotokoll vom 21. Februar 1854

die Einhebung aufgetragen. Ein gleicher Vorgang fand für die Schulkosten Repartition pro 1853 statt, u. nach der Erledigg. der k.k. Bezks. vom 23. Jänner 1854 ist für die Einhebung derselben der nämliche Auftrag an die Steuerbehörde ergangen. Es ist jedoch von letzterer bis zur Stunde die Einhebung der repartirten Beträge für das Jahr 1852 nicht in Angriff ge- nommen worden, viel weniger jene des abgelaufenen Mili- tärjahres 1853. Die Gemeinde- kasse ist hiebey auf das Empfind- lichste ins Mitleid gezogen, indem sie solcher Weise gezwun- gen ist, mit Einschluß des lau- fenden Jahrs einen dreyjähri- gen Vorschuß an die Schulkonkur- renz vorzustrecken. Dieser über- steigt bereits mit Ende des Mili- tärjahrs 1853 die Summe von 2000 fl C.M. welcher Abgang u. unsichere Zu- fluß auf die finanziellen Opera- tionen des Gemeindehaushaltes hemmend u. störend einwirkt. Ein zweiter ebenso gewichtiger Übelstand tritt für die Steuerpflich- tigen durch die schwerer aufzu- bringende Einzahlung von 2 oder zu 3 Jahren ein. So beträgt der Rückstand pro 1852 u. 1853 ungefähr 9 % rechnet man hiezu noch die für das Jahr 1854 ausgeschriebene

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2