die Einhebung aufgetragen. Ein gleicher Vorgang fand für die Schulkosten Repartition pro 1853 statt, u. nach der Erledigg. der k.k. Bezks. vom 23. Jänner 1854 ist für die Einhebung derselben der nämliche Auftrag an die Steuerbehörde ergangen. Es ist jedoch von letzterer bis zur Stunde die Einhebung der repartirten Beträge für das Jahr 1852 nicht in Angriff genommen worden, viel weniger jene des abgelaufenen Militärjahres 1853. Die Gemeindekasse ist hiebey auf das Empfindlichste ins Mitleid gezogen, indem sie solcher Weise gezwungen ist, mit Einschluß des laufenden Jahrs einen dreyjährigen Vorschuß an die Schulkonkurrenz vorzustrecken. Dieser übersteigt bereits mit Ende des Militärjahrs 1853 die Summe von 2000 fl C.M. welcher Abgang u. unsichere Zufluß auf die finanziellen Operationen des Gemeindehaushaltes hemmend u. störend einwirkt. Ein zweiter ebenso gewichtiger Übelstand tritt für die Steuerpflichtigen durch die schwerer aufzubringende Einzahlung von 2 oder zu 3 Jahren ein. So beträgt der Rückstand pro 1852 u. 1853 ungefähr 9 % rechnet man hiezu noch die für das Jahr 1854 ausgeschriebene
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