men sey, daß aber berücksichtiget werden müße, daß kaum 1/3tel hievon einzuheben seyn dürften, u. im Gegenhalt des Präliminars unaufhaltbare Bauten eintret- ten werden, die, wenn sie auch keine großen Summen erheischen, doch bey schwachen Kaßakräften einer Er- wähnung u. Berücksichtigung ver- dienen. Er könne daher in die genaue Bezif- ferung durchaus nicht eingehen, u. trage daher an, daß wenigsten 10 % auf die sonst übliche Weise um- gelegt werde, und zu erzielen, damit für die Deckung des Haus- haltes zum Mindesten gesorgt sey, u. keine Geldverlegenheiten, die sich früherer Zeit sehr oft er- eigneten, eintreten können. Worauf die Abstimmung erfolgte: Mit dem Antrage des Hrn. Bürger- meisters sind sämmtl. Votanten einverstanden daher Beschluss pr. unanimia Wird für das Mil. Jahr 1854 zur Deckung des Ab- gangs auf die direkten Steuern, nämlich auf die Grund u. Hausklassen Erwerb-Einkommen und Hauszinssteuer eine Um- lage von 10 % eine für alle Mal bestimmt,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2