Ratsprotokoll vom 21. Februar 1854

men sey, daß aber berücksichtiget werden müße, daß kaum 1/3tel hievon einzuheben seyn dürften, u. im Gegenhalt des Präliminars unaufhaltbare Bauten eintretten werden, die, wenn sie auch keine großen Summen erheischen, doch bey schwachen Kaßakräften einer Erwähnung u. Berücksichtigung verdienen. Er könne daher in die genaue Bezifferung durchaus nicht eingehen, u. trage daher an, daß wenigsten 10 % auf die sonst übliche Weise umgelegt werde, und zu erzielen, damit für die Deckung des Haushaltes zum Mindesten gesorgt sey, u. keine Geldverlegenheiten, die sich früherer Zeit sehr oft ereigneten, eintreten können. Worauf die Abstimmung erfolgte: Mit dem Antrage des Hrn. Bürgermeisters sind sämmtl. Votanten einverstanden daher Beschluss pr. unanimia Wird für das Mil. Jahr 1854 zur Deckung des Abgangs auf die direkten Steuern, nämlich auf die Grund u. Hausklassen Erwerb-Einkommen und Hauszinssteuer eine Umlage von 10 % eine für alle Mal bestimmt,

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