haltes 1854 zugehen. k. Daß aus den angeführten Ursachen der Abgang von 6757 fl auf 4977 fl reduzirt werden, und ein Kassarest von 3000 fl u. ein weiterer Betrag von 1000 fl aus den flüßig zu machenden Activrückständen von der genannten Summe pr. 6973 zur Deckung angenommen, daher l. der wahre Abgang mit der Summe von 977 fl festgestellt, u. nach diesem Maßstabe die heurige Repartition eingeleitet werde. m. Daß bey den direkten Steuern von 23.000 fl im Gemeindebezirke der Zuschlag zu 5 % bereits die Summe von 1150 fl resultirt. In Anbetracht dieser geltend gemachten Beweggründe halte ich mich nach Pflicht u. Gewissen verbunden, den Antrag zu stellen, daß zur Deckung des Abgangs pro 1854 eine Umlage von 5 % durch Gemeinderathsbeschluß festgestellt, die Gemeindeglieder mittelst einfach zu affigirenden Kundmachungen zur baldigen Einzahlung aufgefordert werden, damit den Bürgern die ersehnte Erleichterung zu Theil werde.
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