Verwaltung mit Recht angesprochenen Energie mindestens im Jahreslaufe 2000 fl flüßig gemacht werden können. Ich gehe nun auf den nachgewiesenen Abgang im Präliminare pro 1854 über, derselbe weiset aus 6757 fl. Hievon ist in Abzug zu bringen die bereits erfolgte Herstellung des Mayrgäßchens mit 500 fl u. die im Präliminare aufgenommenen aber im Jahre 1853 schon angekauften Bauhölzer mit dem Betrage v. 1280 fl sohin zus. Abzug 1780 fl verbleibt ein wirklicher Abgang von 4977 fl welcher zur Deckung in Frage kommt. Die bedeutende Umlage pro 1853 basirte auf den projektirten Schulbau, präliminirt mit 6000 fl u. der Anschaffung von Würfelsteinen pr. 1000 fl. Beides wurde nicht realisirt. Ich beharre daher bey meinen schon früher begründeten Antrage, daß die für das Jahr 1854 in Verwendung kommenden 3989 fl 6 3/4 xr mit der runden Summe von 3000 fl zu Gunsten des Abgangs in Abschlag gebracht werden, u. daß von der Gemeindeverwaltung alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, von den Aktivrückständen pr. 6973 fl mindestens 1000 fl zur Verwendung flüßig zu machen.
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