Vom Jahre 1830 bis inclus. des Jahres 1850 hatte der Gemeindebürger keine Umlage zu leisten. Der in das Jahr 1842 fallende Aicheter Schulbau veranlaßte den außerordentlichen Kosten von 6898 fl C.M. Dieser wurde gedeckt durch die Stadt als Patron mit 2509 fl 24 2/4 xr durch die Dominialbesitzer mit 2872 fl 30 xr u. endlich durch das Rustikale das ist die Steuerpflichtigen hierorts mit 1582 fl 4 xr C.M. bemessen für den Steuergulden mit 8 1/4 xr C.M. Trotz dieser mäßigen Umlage in den besseren Zeiten sind noch 258 fl 10 xr vom Dominicale im Rekurszuge im Ausstande. Ich will nun entgegen halten was der gegenwärtige Gemeinderath in seinem bereits abgelaufenen 3jährigen Wirken von der Steuerkraft der Gemeindeglieder unter dem Titel der Nothwendigkeit abheischte. Bei dem Bestande des Laudemiums, Mortuars, der Landsteuer der Bürger u. Aufnamstaxen, der Feuerlöschrequisiten u. Musquettengelder wurden für das Jahr 1851. Als Gemeindeumlage 3193 fl 57 xr für das Jahr 1852 5306 fl 36 xr 1853 8252 fl 39 xr unter verschiedenen Titeln aus-
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