möglichsten Schonung der Gemeinde Glieder der Art repartirt u. eingehoben werden, daß 10 % sogleich, die weiteren 10 % aber erst nach wirklichen Bedarf einzuzallen seyen. Hierauf verlangte Hr. VizeBürgermeister Haller das Wort, indem er den Wunsch aussprach, daß sein Vortrag Wort für Wort in das Protokoll aufgenommen werde, welchen selber erstattete wie folgt. In der Gemeinderathssitzg. vom 36. Juny 1852 habe ich umständlich die gedrückte Stellung des Gemeindebürgers in Bezug der auferlegten Gemeindeumlage von 40 % ohne Laudemium, Mortuar u. sonstigen Taxen nachgewiesen, u. unter Vorlage der mir geeignet scheinenden Anträge dringend im Interesse Aller um Abhilfe gebethen. In der Comite Berathung vom 17. Augst. 1855 habe ich dieses Verhältniß neuerdings zur Sprache gebracht. Heute trette ich wieder u. zwar zur Vermeidung jedes überflüßigen Wortschwalles mit nakten aber richtigen Ziffern vor die ehrenwerthe Versammlung, u. begründe dadurch meine Anträge, welche das Resultat meiner Überzeugung u. der Auffassung meiner Pflicht als Gemeindevertreter sind.
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