der Stadt an jedem Wochenmarkt. Den bestehenden Wochenmarkts- vorschriften gemäß müssen der Satzung unterliegende Feilschaften auf den von der Lokalbehörde bestimmten öffentl. Plätzen zum Ver- kaufe ausgebothen werden, es kan daher diesem Ansu- chen keine Folge gegeben werden. Hievon ist Hr. Bittsteller u. die Marktaufsicht zum Be- nehmen rathschlägig zu verständigen. Nro. 561 Anzeige der Magdalena Krenmüller über den Fort- betrieb ihres personellen Schneidergewerbes. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, u. unter Einem der löbl. k.k. Bezkshptm. wegen Umschreibg. des Erwerbsteuerscheines vorgelegt. Hievon sind Magdalena Krennmüller u. die Vorsteher der Schneider Innung rathschlägig zu verständigen. Nro. 568 Gesuch des Bened. Glinz um eine Abschrift des Schätzungs- protokolls bezüglich der ihm abgenommenen Schermesser. Ist dem Hrrn. Bittsteller die gebethene Abschrift hinaus- zugeben. Nro. 578 Protokoll über die Anzeige der Vorsteher der Schuhmacher Innung pcto Gewerbstörung
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2