Ratsprotokoll vom 21. Februar 1854

der Stadt an jedem Wochenmarkt. Den bestehenden Wochenmarktsvorschriften gemäß müssen der Satzung unterliegende Feilschaften auf den von der Lokalbehörde bestimmten öffentl. Plätzen zum Verkaufe ausgebothen werden, es kan daher diesem Ansuchen keine Folge gegeben werden. Hievon ist Hr. Bittsteller u. die Marktaufsicht zum Benehmen rathschlägig zu verständigen. Nro. 561 Anzeige der Magdalena Krenmüller über den Fortbetrieb ihres personellen Schneidergewerbes. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, u. unter Einem der löbl. k.k. Bezkshptm. wegen Umschreibg. des Erwerbsteuerscheines vorgelegt. Hievon sind Magdalena Krennmüller u. die Vorsteher der Schneider Innung rathschlägig zu verständigen. Nro. 568 Gesuch des Bened. Glinz um eine Abschrift des Schätzungsprotokolls bezüglich der ihm abgenommenen Schermesser. Ist dem Hrrn. Bittsteller die gebethene Abschrift hinauszugeben. Nro. 578 Protokoll über die Anzeige der Vorsteher der Schuhmacher Innung pcto Gewerbstörung

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