Ratsprotokoll vom 21. Februar 1854

ten Gewerbsstörung. Ist an Wilhelm Krispin das Dekret zu erlassen, daß er in Erwägung der untern 28. Nov. 1853 Z. 3963 erhaltenen Ver- warnung, u. des aus dem Pro- tokolle v. 16. Febr. d.J. eingestan- denen unbefugten Eingriffs in das Uhrmacherbefugniß als Gewerbsstörer erkannt u. daher mit einer Geldstra- fe von 2 fl C.M. zu dem hiesigen Armenfonde mit dem Bedeu- ten belegt werden müsse, die- sen Betrag binnen 14 Tagen bey der Gemeindekaßa einzube- zahlen, u. sich in Hinkunft bey Vermeidung eines höheren Pönale der unberechtigten Ausübung dieses Erwerbs- zweiges zu enthalten. Die confiszirten Gegenstän- de werden gegen Empfangs- bestättigg. ausgefolgt. Hievon sind das Kassaamt zur Vorschreibung, u. die hiesi- gen Uhrmacher zu Handen des Hr. Staretscheck rathschlägig zu verständigen. Nro. 707 Erwerbsteuer Erklärung des Lederermstrs. John auf die Verwendung seiner Stam- pfe gegen Entgeld. Diese Erklärung wird zur Wis- senschaft genommen, u. unter Einem der löbl. k.k. bey k. Hptm. wegen Erwirkung des Erwerb-

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