Ratsprotokoll vom 21. Februar 1854

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 21. Februar 1854 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Sitzungs-Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 21. Februar 1854. Unter dem Vorsitze des Hrrn. Bgrmstrs. Anton Gaffl und in Gegenwart der Hrrn. Gemeinderäthe Nutzinger, Stigler, v. Koller, Wittigschlager, Seidl, Schwin- genschuß, Krenklmüller, Eysn, Vogl, Vögerl, Woiset- schläger, v. Jäger, Edelbaur, Lechner, Haller, Mill- ner. Abwesende Herr Gem. Rath Anton Heindl entschuldigt. 〃 〃 Mich. Heindl, Haratzmüller. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 14. dß. wurde vorgelesen und angenommen. Herr Bürgermeister trägt vor: No. 802 Untersuchungsakt gegen Eli- sabeth Janik wegen Winkel- schank u. unsittlichen Zusam- menleben mit dem Ahlschmid- gesellen Josef Aichinger. Vortrag Über die Anzeige des k.k. Gend. Posten Commando u. des hiesigen Polizeyamtes, dann über das mit Franz Wimmer aufgenommene Protokoll wurde rücksichtlich des der Elisabeth Janik zur Last gelegten Winkelschankes u. unsittlichen Zusammenle- bens mit dem Ahlschmid- gesellen Aichinger der That- bestand durch die Verneh- mung der nahmhaft ge-

Sitzungs-Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 21. Februar 1854. Unter dem Vorsitze des Hrrn. Bgrmstrs. Anton Gaffl und in Gegenwart der Hrrn. Gemeinderäthe Nutzinger, Stigler, v. Koller, Wittigschlager, Seidl, Schwingenschuß, Krenklmüller, Eysn, Vogl, Vögerl, Woisetschläger, v. Jäger, Edelbaur, Lechner, Haller, Millner. Abwesende Herr Gem. Rath Anton Heindl entschuldigt. Mich. Heindl, Haratzmüller. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 14. dß. wurde vorgelesen und angenommen. Herr Bürgermeister trägt vor: No. 802 Untersuchungsakt gegen Elisabeth Janik wegen Winkelschank u. unsittlichen Zusammenleben mit dem Ahlschmidgesellen Josef Aichinger. Vortrag Über die Anzeige des k.k. Gend. Posten Commando u. des hiesigen Polizeyamtes, dann über das mit Franz Wimmer aufgenommene Protokoll wurde rücksichtlich des der Elisabeth Janik zur Last gelegten Winkelschankes u. unsittlichen Zusammenlebens mit dem Ahlschmidgesellen Aichinger der Thatbestand durch die Vernehmung der nahmhaft ge-

machten Zeugen erhoben, u. endlich die Beschuldigte Elisabeth Janik u. Josef Aichinger selbst vernommen. Aus diesen Erhebungen u. Vernehmungen geht nun hervor, daß von den getroffenen in Zapfen gehenden 2 Fässer Most der 2 Eimer ein Eigenthum der Ahlberger' schen Eheleute sey, daß von dem 5 Eimer 2 dem Franz Felbermayr, u. 2 dem Johann Wiesinger gehören, welche einen Ausschank mit ihren eigenthümlichen Moste nicht betrieben haben, dann daß die Elisabeth Janik früher einen ganzen 5 Eimer, u. von ihrem in dem getroffenen Faße befindlichen Antheile pr. 1 Eimer 3 Maß theils an die Arbeitsleute im Hause theils über die Gasse ausgeschenkt habe, u. daß sich das ihr zur Last gelegte unsittliche Zusammenleben mit dem Ahlschmidgesellen Aichinger durchaus nicht herausstelle. Diesem zufolge trage ich demnach an auf folgendes Erkentniß. Im Namen Sr. k.k. apostol. Majestät: Elisabeth Janick 28 Jahre alt, kath. ledig, von Narn im Mühlkreise gebürtig, u. nach Jankau Bezkshptm. Deutschbrod in Böhmen zuständig, derzeit Nägel-

machten Zeugen erhoben, u. endlich die Beschuldigte Elisa- beth Janik u. Josef Aichinger selbst vernommen. Aus diesen Erhebungen u. Ver- nehmungen geht nun hervor, daß von den getroffenen in Zapfen gehenden 2 Fäs- ser Most der 2 Eimer ein Eigenthum der Ahlberger' schen Eheleute sey, daß von dem 5 Eimer 2 dem Franz Felbermayr, u. 2 dem Johann Wiesinger gehören, welche einen Ausschank mit ihren eigenthümlichen Moste nicht betrieben haben, dann daß die Elisabeth Janik früher einen ganzen 5 Eimer, u. von ihrem in dem getrof- fenen Faße befindlichen Antheile pr. 1 Eimer 3 Maß theils an die Arbeitsleute im Hause theils über die Gasse aus- geschenkt habe, u. daß sich das ihr zur Last gelegte unsitt- liche Zusammenleben mit dem Ahlschmidgesellen Aichinger durchaus nicht herausstelle. Diesem zufolge trage ich demnach an auf folgendes Erkentniß. Im Namen Sr. k.k. apostol. Majestät: Elisabeth Janick 28 Jahre alt, kath. ledig, von Narn im Mühlkrei- se gebürtig, u. nach Jankau Bezkshptm. Deutschbrod in Böh- men zuständig, derzeit Nägel-

arbeiterin u. Inwohnerin Nro. 298 in Wieserfeld ist, da- durch, daß sie in dem Mona- te November u. Dezbr. v.J. 5 Eimer, u. von dem im Mo- nate Jänner gemeinschäftl. mit Franz Felbermayr u. Joh. Wiesinger erkauften 5 Eimer auf sie entfallen- den Antheil pr. 1 Eimer bei- läufig 3 Maß Most theils an die Arbeitsleute im Hause theils über die Gasse die Halbe um 5 xr E. Sch. aus- schenkte der Übertret- tung des Winkelschan- kes schuldig, u. wird die- serwegen in Erwägung, daß außer ihres frühe- ren unbescholtenen Le- benswandels kein mil- dernder Umstand vorliegt, dagegen als erschwerend anzunehmen ist, daß sie den Winkelschank durch län- gere Zeit u. auch dann noch fortsetzte als ihr der- selbe von dem Hausherrn durch die Ahlbergerin untersagt wurde, nach dem Cirkulare der k.k. Landeshptschft. v. 19. Jänner 1768 zu einer Geldstrafe von 12 Reichsthaler, dahin aber selbe nicht bezahlen kann, nach dem Cirkulare der k.k. Landeshptm. v. 2. Ju- ny 1779 mit Berücksichti- gung auf das h. Reggs. Dekr.

arbeiterin u. Inwohnerin Nro. 298 in Wieserfeld ist, dadurch, daß sie in dem Monate November u. Dezbr. v.J. 5 Eimer, u. von dem im Monate Jänner gemeinschäftl. mit Franz Felbermayr u. Joh. Wiesinger erkauften 5 Eimer auf sie entfallenden Antheil pr. 1 Eimer beiläufig 3 Maß Most theils an die Arbeitsleute im Hause theils über die Gasse die Halbe um 5 xr E. Sch. ausschenkte der Übertrettung des Winkelschankes schuldig, u. wird dieserwegen in Erwägung, daß außer ihres früheren unbescholtenen Lebenswandels kein mildernder Umstand vorliegt, dagegen als erschwerend anzunehmen ist, daß sie den Winkelschank durch längere Zeit u. auch dann noch fortsetzte als ihr derselbe von dem Hausherrn durch die Ahlbergerin untersagt wurde, nach dem Cirkulare der k.k. Landeshptschft. v. 19. Jänner 1768 zu einer Geldstrafe von 12 Reichsthaler, dahin aber selbe nicht bezahlen kann, nach dem Cirkulare der k.k. Landeshptm. v. 2. Juny 1779 mit Berücksichtigung auf das h. Reggs. Dekr.

v. 28. Aug. 1838 Z. 48708, dann unter Anwendung des § 260 II. Th. des St. G. B. zu einer Arreststrafe in der Dauer von 48 Stunden verschärft mit einmahligen Fasten verurtheilt. Zugleich werden die der Verurtheilten noch gehörigen 35 Maß Most als konfiszirt erklärt u. selber an die Unterstandler im Bruderhause vertheilt. Von dem ihr zur Last gelegten unsittlichen Zusammenleben mit Josef Aichinger aber, wird sie freygesprochen. Gegen dieses Erkenntniß steht der Beschuldigten nach § 110 der hiesigen Gemeinde Ordg. vom 11. Nov. 1850 der Rekurs an den Hrn. Statthalter offen, welchen sie nach dem Hofk. Dekr. v. 22. März 1827 Z. 7304 u. nach § 416 II. Th. des St. G. B. v. 3. Sept. 1803 binnen 24 Stunden anzumelden, u. binnen 3 Tagen einzubringen hat. Gründe Durch die Aussagen der Zeugen Franz Wimmer, Kath. Huber, Maria Jodelbaur, Josef Huber, Anna Huber, Franz Felbermayr u. Joh. Wiesinger, so wie durch das eigen Geständniß der Elisabeth Janik

v. 28. Aug. 1838 Z. 48708, dann unter Anwendung des § 260 II. Th. des St. G. B. zu einer Ar- reststrafe in der Dauer von 48 Stunden verschärft mit einmahligen Fasten verurtheilt. Zugleich wer- den die der Verurtheilten noch gehörigen 35 Maß Most als konfiszirt erklärt u. selber an die Unterstand- ler im Bruderhause ver- theilt. Von dem ihr zur Last geleg- ten unsittlichen Zusammen- leben mit Josef Aichinger aber, wird sie freygespro- chen. Gegen dieses Erkenntniß steht der Beschuldigten nach § 110 der hiesigen Gemein- de Ordg. vom 11. Nov. 1850 der Rekurs an den Hrn. Statthal- ter offen, welchen sie nach dem Hofk. Dekr. v. 22. März 1827 Z. 7304 u. nach § 416 II. Th. des St. G. B. v. 3. Sept. 1803 binnen 24 Stunden anzumelden, u. binnen 3 Tagen einzubrin- gen hat. Gründe Durch die Aussagen der Zeu- gen Franz Wimmer, Kath. Huber, Maria Jodelbaur, Josef Huber, Anna Huber, Franz Felber- mayr u. Joh. Wiesinger, so wie durch das eigen Ge- ständniß der Elisabeth Janik

ist erwiesen, daß selbe in den Monaten Novbr. u. Dezbr. v.J. 5 Eimer, u. im Monate Jänner d.J. von ihren an den getroffenen in Zapfen ge- henden Faße gebührenden Antheil von 1 Eimer bei- läufig 3 Maß Most die Hal- be um 5 xr E. Sch. ausgeschenkt habe, u. sie mußte daher der Übertrettung des Win- kelschankes für schuldig erkannt werden. Als Strafe bestimmt das Cirkulare der k.k. Landes- hptm. v. 19. Jän. 1768 nebst der Konfiskation des Ge- tränkes, welches nach dem a. h. Patente v. 17. Mai 1662 in das nächste Armen- haus abzugeben ist, den Erlag von 12. Reichstha- lern. Da nun Elisabeth Janik kein Vermögen be- sitzt, das Cirkulare der k.k. Landeshptm. v. 2. Juny 1779 die Umwandlung der Geldstrafe in Arrest gestattet, u. nach dem h. Reggs. Cirk. v. 31. Okt. 1803 Z. 14563 auf die Befolgung der so eben angezogenen Verordnungen hingewie- sen wird, in solchen Fäl- len nach dem H. Reggs. Dekr. v. 28. Aug. 1838 Z. 48708 der Reichsthaler mit 1 fl 30 xr C.M. zu berechnen ist, hiernach

ist erwiesen, daß selbe in den Monaten Novbr. u. Dezbr. v.J. 5 Eimer, u. im Monate Jänner d.J. von ihren an den getroffenen in Zapfen gehenden Faße gebührenden Antheil von 1 Eimer beiläufig 3 Maß Most die Halbe um 5 xr E. Sch. ausgeschenkt habe, u. sie mußte daher der Übertrettung des Winkelschankes für schuldig erkannt werden. Als Strafe bestimmt das Cirkulare der k.k. Landeshptm. v. 19. Jän. 1768 nebst der Konfiskation des Getränkes, welches nach dem a. h. Patente v. 17. Mai 1662 in das nächste Armenhaus abzugeben ist, den Erlag von 12. Reichsthalern. Da nun Elisabeth Janik kein Vermögen besitzt, das Cirkulare der k.k. Landeshptm. v. 2. Juny 1779 die Umwandlung der Geldstrafe in Arrest gestattet, u. nach dem h. Reggs. Cirk. v. 31. Okt. 1803 Z. 14563 auf die Befolgung der so eben angezogenen Verordnungen hingewiesen wird, in solchen Fällen nach dem H. Reggs. Dekr. v. 28. Aug. 1838 Z. 48708 der Reichsthaler mit 1 fl 30 xr C.M. zu berechnen ist, hiernach

also nach § 260 II. Th. des St. G. B. ein Arrest von 3 Tagen 14 Stunden entfallen würde, aber dieser § aber auch die Abkürzung der gesetzlich bestimmten Dauer des Arrestes in dem Falle gestattet, wenn der Sträfling durch eine längere Anhaltung in seinem Erwerbe benachtheiligt wird, u. dieß bey der beschuldigten da sie vom kärglichen Verdienste lebt, angenommen werden muß, hiebey über der Arrest nach § 253 zu verschärfen ist, so rechtfertigt sich mit Hinblick auf die mildernden u. erschwerenden Umstände, die ein Erkenntniße ausgesprochene Arreststrafe sowohl als die verhängte Konfiskation des der Beschuldigten nach gehörigen Getränkes. Der übrige Most müßte den angeblichen Eigenthümern überlassen werden, da ihnen die Beschuldigg., daß dieß nur Verabredung sey, u. der ganze getroffene Most der Janik gehöre, eben so wenig als der Umstand erwiesen werden kann, daß einer oder der andere hievon etwas ausgeschenkt

also nach § 260 II. Th. des St. G. B. ein Arrest von 3 Tagen 14 Stunden entfallen wür- de, aber dieser § aber auch die Abkürzung der gesetz- lich bestimmten Dauer des Arrestes in dem Falle ge- stattet, wenn der Sträfling durch eine längere Anhal- tung in seinem Erwer- be benachtheiligt wird, u. dieß bey der beschuldigten da sie vom kärglichen Verdien- ste lebt, angenommen werden muß, hiebey über der Ar- rest nach § 253 zu verschär- fen ist, so rechtfertigt sich mit Hinblick auf die mil- dernden u. erschwerenden Umstände, die ein Erkennt- niße ausgesprochene Ar- reststrafe sowohl als die verhängte Konfiskation des der Beschuldigten nach gehörigen Getränkes. Der übrige Most müßte den angeblichen Eigen- thümern überlassen werden, da ihnen die Be- schuldigg., daß dieß nur Verabredung sey, u. der ganze getroffene Most der Janik gehöre, eben so wenig als der Umstand erwiesen werden kann, daß einer oder der andere hievon etwas ausgeschenkt

habe. Von der der Elisabeth Janik weiter zur Last gelegten unsittlichen Zusammenle- ben mit Josef Aichinger mußte selbe freigespro- chen werden, da sich diese Beschuldigung durch die Zeugenvernehmungen durchaus nicht erheben ließ, u. selbe sowohl von der Janik als von Ai- chinger feyerlichst wider- sprochen wird. Da übrigens die im § 98 der hiesigen Gem. Ordg. u. im § 454. der St. P. O. rück- sichtlich des Verfahrens in den der Gem. Pol. zuge- wiesenen Übertrettungs- fällen zugesicherten Vor- schriften noch nicht ein- gelangt sind, so wurde sich an das bey derleyi- gen Übertr. überhaupt vorgeschriebene sum. Ver- fahren u. rücksichtlich der Rekursfrist in Folge h. Hofk. Dekr. v. 22. März 1827 Z. 7304 an den § 416 III. Th. des St. G. B. v. 3. Septbr. 1803 gehalten. Wenn nun die anwesenden Hrrn. mit mir einverstan- den sind, so wäre das Er- kenntniß hiernach auszu- fertigen, der Elisabeth Ja- nik sogleich zu publiziren

habe. Von der der Elisabeth Janik weiter zur Last gelegten unsittlichen Zusammenleben mit Josef Aichinger mußte selbe freigesprochen werden, da sich diese Beschuldigung durch die Zeugenvernehmungen durchaus nicht erheben ließ, u. selbe sowohl von der Janik als von Aichinger feyerlichst widersprochen wird. Da übrigens die im § 98 der hiesigen Gem. Ordg. u. im § 454. der St. P. O. rücksichtlich des Verfahrens in den der Gem. Pol. zugewiesenen Übertrettungsfällen zugesicherten Vorschriften noch nicht eingelangt sind, so wurde sich an das bey derleyigen Übertr. überhaupt vorgeschriebene sum. Verfahren u. rücksichtlich der Rekursfrist in Folge h. Hofk. Dekr. v. 22. März 1827 Z. 7304 an den § 416 III. Th. des St. G. B. v. 3. Septbr. 1803 gehalten. Wenn nun die anwesenden Hrrn. mit mir einverstanden sind, so wäre das Erkenntniß hiernach auszufertigen, der Elisabeth Janik sogleich zu publiziren

u. sie hiebey über die Rechtswohlthat des Rekurses gehörig zu belehren. Mit diesem Erkenntniße u. Gründen sind sämtl. anwesende Hr. Gemeinderäthe vollkommen einverstanden daher Beschluss per unanimia. Nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters. IV. Section Nro. 798 Gesuch des Anton Haller Lebzelter No. 112 in der Stadt und Abhaltung eines Augenscheins zum Behufe der Erwirkung des Baukonses. Wird dießfalls auf den 25. d.Mts. um 3 Uhr Nachmittags ein Augenschein abgehalten. Nro. 711 Dekret der k.k. Bezkshptm. Steyr mit dem Gesuche der Anna Robinson in Betreff der Abhaltung eines Augenscheins pcto Erbauung des Kohlerhäusl. Wird hierüber auf den 3. März d.J. ein Augenschein abgehalten. Nro. 754 Conto des Alois Schwingenschuß pr. 393 fl 52 xr C.M. über abgeliefertes Rübsöhl. Zur Zahlung mit 393 fl 52 xr C.M. aus der städtischen Kassa. Nro. 551 Anzeige des Math. Reder pcto Überlassung der 3 eichernen Brückenstürze zu dem Preise von 30 fl C.M. pr. Stück. Auf Grund der gepflogenen Besichtigg. und aner-

u. sie hiebey über die Rechts- wohlthat des Rekurses gehörig zu belehren. Mit diesem Erkenntniße u. Gründen sind sämtl. an- wesende Hr. Gemeinderäthe vollkommen einverstanden daher Beschluss per unanimia. Nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters. IV. Section Nro. 798 Gesuch des Anton Haller Lebzelter No. 112 in der Stadt und Abhaltung eines Au- genscheins zum Behufe der Erwirkung des Baukonses. Wird dießfalls auf den 25. d.Mts. um 3 Uhr Nach- mittags ein Augenschein abgehalten. Nro. 711 Dekret der k.k. Bezkshptm. Steyr mit dem Gesuche der Anna Robinson in Betreff der Abhaltung eines Au- genscheins pcto Erbauung des Kohlerhäusl. Wird hierüber auf den 3. März d.J. ein Augen- schein abgehalten. Nro. 754 Conto des Alois Schwingen- schuß pr. 393 fl 52 xr C.M. über abge- liefertes Rübsöhl. Zur Zahlung mit 393 fl 52 xr C.M. aus der städtischen Kassa. Nro. 551 Anzeige des Math. Reder pcto Überlassung der 3 eichernen Brückenstürze zu dem Preise von 30 fl C.M. pr. Stück. Auf Grund der gepfloge- nen Besichtigg. und aner-

kannter Billigkeit und Quali- tät wurden diese 3 eichern Brückenstürze zum Ankaufe empfohlen, u. samt diesel- ben in den städtischen Her- dergarten eingelagert. Der Hr. Bauverwalter hat dieses Holz in Empfang zu nehmen, u. Hr. Reder hat ei- ne klassenmäßig gestem- pelte Quittung zu über- reichen, um den Betrag sodan anzuweisen. I. Section Nro. 57 Gesuch des Johann Nestlehner um Verehelichungs Bewilli- gung mit Anna Nelwak. Diesem Gesuche kann keine Folge gegeben werden. Nro. 541 Gesuch des Heinrich Schmidt um Ertheilung des pol. Ehekonsenses zur Verehe- lichung mit Theresia Zauner. Der Ehekonsens auszufer- tigen sammt Beilagen zu- zustellen, dessen das Conscr. Amt auf Rubrik zu ver- ständigen. Nro. 654 Gesuch des Simon Knoll um Ehebewilligg. mit Johanna Hautzenberger. Gleiche Erledigung wie vor. Nro. 648 Gesuch desselben um Auf- nahme in den Gemeindever- band der Stadt Steyr und Ertheilung des Bürgerrechts. In Folge Beschluß vom heuti-

kannter Billigkeit und Qualität wurden diese 3 eichern Brückenstürze zum Ankaufe empfohlen, u. samt dieselben in den städtischen Herdergarten eingelagert. Der Hr. Bauverwalter hat dieses Holz in Empfang zu nehmen, u. Hr. Reder hat eine klassenmäßig gestempelte Quittung zu überreichen, um den Betrag sodan anzuweisen. I. Section Nro. 57 Gesuch des Johann Nestlehner um Verehelichungs Bewilligung mit Anna Nelwak. Diesem Gesuche kann keine Folge gegeben werden. Nro. 541 Gesuch des Heinrich Schmidt um Ertheilung des pol. Ehekonsenses zur Verehelichung mit Theresia Zauner. Der Ehekonsens auszufertigen sammt Beilagen zuzustellen, dessen das Conscr. Amt auf Rubrik zu verständigen. Nro. 654 Gesuch des Simon Knoll um Ehebewilligg. mit Johanna Hautzenberger. Gleiche Erledigung wie vor. Nro. 648 Gesuch desselben um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Ertheilung des Bürgerrechts. In Folge Beschluß vom heuti-

gen Tage wird dem Hrrn. Bittsteller die Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr gegen sogleichen Erlag der im § 8 der a. h. genehmigten Gemeinde Ordg. v. 11. Nov. 1850 stipulirten Aufnahmstaxe pr. 10 fl C.M. bewilligt, u. ihm zugleich gegen Zahlung der Taxe pr. 157 fl C.M. das Bürgerrecht ertheilt, dessen derselbe so wie das Kassa u. Conscr. Amt rathschlägig zu verständigen. Nro. 687V. Section Gesuch des Josef Schmidhauser Hutmachergesellen um ein personelles Befugniß zum Weiswaarenhandel. Hierüber die Vorsteher der Weiswaarenhändler und die Viertelmeister zu Protokoll zu vernehmen. Nro. 742 Protokoll mit dem Vorsteher des Bäckenhandwerks u. Fried. Rottach in Betreff der widerrechtlichen Ausübung des Teufelmayr' schen Bäckenpersonalles durch Ludwig Saffer. Hierüber vorerst Hr. Franz Teufelmayr, dann Ludwig Saffer protokoll. einzuvernehmen. Nro. 734 Protokoll mit Wilh. Krispin pcto der ihm zur Last geleg-

gen Tage wird dem Hrrn. Bittsteller die Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr gegen so- gleichen Erlag der im § 8 der a. h. genehmigten Gemeinde Ordg. v. 11. Nov. 1850 stipulir- ten Aufnahmstaxe pr. 10 fl C.M. bewilligt, u. ihm zugleich gegen Zahlung der Taxe pr. 157 fl C.M. das Bürgerrecht ertheilt, dessen derselbe so wie das Kassa u. Conscr. Amt rathschlägig zu verstän- digen. V. Section Nro. 687 Gesuch des Josef Schmidhau- ser Hutmachergesellen um ein personelles Be- fugniß zum Weiswaaren- handel. Hierüber die Vorsteher der Weiswaarenhändler und die Viertelmeister zu Proto- koll zu vernehmen. Nro. 742 Protokoll mit dem Vorste- her des Bäckenhandwerks u. Fried. Rottach in Betreff der widerrechtlichen Ausü- bung des Teufelmayr' schen Bäckenpersonalles durch Ludwig Saffer. Hierüber vorerst Hr. Franz Teufelmayr, dann Ludwig Saffer protokoll. einzuvernehmen. Nro. 734 Protokoll mit Wilh. Krispin pcto der ihm zur Last geleg-

ten Gewerbsstörung. Ist an Wilhelm Krispin das Dekret zu erlassen, daß er in Erwägung der untern 28. Nov. 1853 Z. 3963 erhaltenen Ver- warnung, u. des aus dem Pro- tokolle v. 16. Febr. d.J. eingestan- denen unbefugten Eingriffs in das Uhrmacherbefugniß als Gewerbsstörer erkannt u. daher mit einer Geldstra- fe von 2 fl C.M. zu dem hiesigen Armenfonde mit dem Bedeu- ten belegt werden müsse, die- sen Betrag binnen 14 Tagen bey der Gemeindekaßa einzube- zahlen, u. sich in Hinkunft bey Vermeidung eines höheren Pönale der unberechtigten Ausübung dieses Erwerbs- zweiges zu enthalten. Die confiszirten Gegenstän- de werden gegen Empfangs- bestättigg. ausgefolgt. Hievon sind das Kassaamt zur Vorschreibung, u. die hiesi- gen Uhrmacher zu Handen des Hr. Staretscheck rathschlägig zu verständigen. Nro. 707 Erwerbsteuer Erklärung des Lederermstrs. John auf die Verwendung seiner Stam- pfe gegen Entgeld. Diese Erklärung wird zur Wis- senschaft genommen, u. unter Einem der löbl. k.k. bey k. Hptm. wegen Erwirkung des Erwerb-

ten Gewerbsstörung. Ist an Wilhelm Krispin das Dekret zu erlassen, daß er in Erwägung der untern 28. Nov. 1853 Z. 3963 erhaltenen Verwarnung, u. des aus dem Protokolle v. 16. Febr. d.J. eingestandenen unbefugten Eingriffs in das Uhrmacherbefugniß als Gewerbsstörer erkannt u. daher mit einer Geldstrafe von 2 fl C.M. zu dem hiesigen Armenfonde mit dem Bedeuten belegt werden müsse, diesen Betrag binnen 14 Tagen bey der Gemeindekaßa einzubezahlen, u. sich in Hinkunft bey Vermeidung eines höheren Pönale der unberechtigten Ausübung dieses Erwerbszweiges zu enthalten. Die confiszirten Gegenstände werden gegen Empfangsbestättigg. ausgefolgt. Hievon sind das Kassaamt zur Vorschreibung, u. die hiesigen Uhrmacher zu Handen des Hr. Staretscheck rathschlägig zu verständigen. Nro. 707 Erwerbsteuer Erklärung des Lederermstrs. John auf die Verwendung seiner Stampfe gegen Entgeld. Diese Erklärung wird zur Wissenschaft genommen, u. unter Ewi neegme nd Ee rr lwö bi rl .k ku .nkg. bde ys kE. rHwpet rmb.-

steuerscheines vorgelegt. Nro. 752 Protokoll mit den bgl. Uhrmachern u. Viertelmeister über das Gewerbsgesuch des Alois Dechantreiter. Da die hier bestehenden Uhrmachergewerbe sowohl dem Bedürfniße des Stadtbezirkes als auch jenem der Umgebung vollkommen genüge u. diese Wahrnehmung in dem Betriebe desselben durch die in dem Geschäfte verwendeten Gehilfen volle Bestättigung findet, so kann in die Verleihung eines neuerlichen Befugnißes nicht gewilligt werden. Gegen diese Entscheidung ist im Beschwerungsfalle der Rekurs binnen 14 Tagen hieramts anzumelden, u. in weiteren 4 Wochen bey der h. k.k. Statthalterey einzubringen. Hievon werden H. Bittsteller unter Rückschluß der Beilagen, u. die hiesigen Uhrmacher zu Handen des H. J. Staretscheck rathschlägig verständigt. Nro. 751 Dasselbe mit den Vorstehern der Weiswaarenhändler u. Viertelmeister über das Gewerbsgesuch der Zäzilia Poiger. Bescheid ad No. 552 Wird Ihnen Frau Zäzilia Poiger über Einvernehmen

steuerscheines vorgelegt. Nro. 752 Protokoll mit den bgl. Uhr- machern u. Viertelmeister über das Gewerbsgesuch des Alois Dechantreiter. Da die hier bestehenden Uhrma- chergewerbe sowohl dem Bedürfniße des Stadtbezir- kes als auch jenem der Um- gebung vollkommen genüge u. diese Wahrnehmung in dem Betriebe desselben durch die in dem Geschäfte verwende- ten Gehilfen volle Bestätti- gung findet, so kann in die Ver- leihung eines neuerlichen Befugnißes nicht gewilligt werden. Gegen diese Entscheidung ist im Beschwerungsfalle der Rekurs binnen 14 Tagen hier- amts anzumelden, u. in weiteren 4 Wochen bey der h. k.k. Statthalterey einzu- bringen. Hievon werden H. Bittsteller unter Rückschluß der Bei- lagen, u. die hiesigen Uhr- macher zu Handen des H. J. Staretscheck rathschlägig verständigt. Nro. 751 Dasselbe mit den Vorstehern der Weiswaarenhändler u. Viertelmeister über das Ge- werbsgesuch der Zäzilia Poiger. Bescheid ad No. 552 Wird Ihnen Frau Zäzilia Poi- ger über Einvernehmen

der gleichartigen Gewerbsge- nossen u. Viertelmeister ein Weiswaarenhandels Befugniß ad personam für den Stadtbe- zirk mit dem Beifügen ver- liehen, daß Sie Ihre wohlbegrün- dete Erwerbsteuer Erklärung hieramts zu überreichen ha- ben u. die Ausübung Ihnen erst dann gestattet sey, wenn dieser Bescheid zur Rechtkraft erwachsen ist. Hievon sind die hiesigen Weiß- waarenhändler zu Handen des Vorstehers u. das Polizey- amt rathschlägig zu verständigen. Nro. 681 Indors. der k.k. Bezkshpt. mit dem Erwerbst. Minderungs- gesuche der A. Robinson zur Äußerung. Sind die hiesigen Papiererzeu- ger hierüber zu Protokoll zu nehmen, u. ihnen der zur Er- wirkung eines Landesfabks. Befugnißes geltend gemachte Betriebsumfang als Stand- punkt der Beurtheilung vorzuhalten. Nro. 416 Protokoll mit den Vorste- hern der Wirthskommun über das Erwerbsteuermindergs. Gesuch das Wolfg. Hager. Mit Bericht der k.k. Bezkshptm. vorzulegen. Nro. 489 Gesuch des Josef Pichler Back- hauspächter in Neuzeug um Bewilligg. zum Brotverschlei- ße in seinem Hause No. 61 in

der gleichartigen Gewerbsgenossen u. Viertelmeister ein Weiswaarenhandels Befugniß ad personam für den Stadtbezirk mit dem Beifügen verliehen, daß Sie Ihre wohlbegründete Erwerbsteuer Erklärung hieramts zu überreichen haben u. die Ausübung Ihnen erst dann gestattet sey, wenn dieser Bescheid zur Rechtkraft erwachsen ist. Hievon sind die hiesigen Weißwaarenhändler zu Handen des Vorstehers u. das Polizeyamt rathschlägig zu verständigen. Nro. 681 Indors. der k.k. Bezkshpt. mit dem Erwerbst. Minderungsgesuche der A. Robinson zur Äußerung. Sind die hiesigen Papiererzeuger hierüber zu Protokoll zu nehmen, u. ihnen der zur Erwirkung eines Landesfabks. Befugnißes geltend gemachte Betriebsumfang als Standpunkt der Beurtheilung vorzuhalten. Nro. 416 Protokoll mit den Vorstehern der Wirthskommun über das Erwerbsteuermindergs. Gesuch das Wolfg. Hager. Mit Bericht der k.k. Bezkshptm. vorzulegen. Nro. 489 Gesuch des Josef Pichler Backhauspächter in Neuzeug um Bewilligg. zum Brotverschleiße in seinem Hause No. 61 in

der Stadt an jedem Wochenmarkt. Den bestehenden Wochenmarktsvorschriften gemäß müssen der Satzung unterliegende Feilschaften auf den von der Lokalbehörde bestimmten öffentl. Plätzen zum Verkaufe ausgebothen werden, es kan daher diesem Ansuchen keine Folge gegeben werden. Hievon ist Hr. Bittsteller u. die Marktaufsicht zum Benehmen rathschlägig zu verständigen. Nro. 561 Anzeige der Magdalena Krenmüller über den Fortbetrieb ihres personellen Schneidergewerbes. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, u. unter Einem der löbl. k.k. Bezkshptm. wegen Umschreibg. des Erwerbsteuerscheines vorgelegt. Hievon sind Magdalena Krennmüller u. die Vorsteher der Schneider Innung rathschlägig zu verständigen. Nro. 568 Gesuch des Bened. Glinz um eine Abschrift des Schätzungsprotokolls bezüglich der ihm abgenommenen Schermesser. Ist dem Hrrn. Bittsteller die gebethene Abschrift hinauszugeben. Nro. 578 Protokoll über die Anzeige der Vorsteher der Schuhmacher Innung pcto Gewerbstörung

der Stadt an jedem Wochenmarkt. Den bestehenden Wochenmarkts- vorschriften gemäß müssen der Satzung unterliegende Feilschaften auf den von der Lokalbehörde bestimmten öffentl. Plätzen zum Ver- kaufe ausgebothen werden, es kan daher diesem Ansu- chen keine Folge gegeben werden. Hievon ist Hr. Bittsteller u. die Marktaufsicht zum Be- nehmen rathschlägig zu verständigen. Nro. 561 Anzeige der Magdalena Krenmüller über den Fort- betrieb ihres personellen Schneidergewerbes. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, u. unter Einem der löbl. k.k. Bezkshptm. wegen Umschreibg. des Erwerbsteuerscheines vorgelegt. Hievon sind Magdalena Krennmüller u. die Vorsteher der Schneider Innung rathschlägig zu verständigen. Nro. 568 Gesuch des Bened. Glinz um eine Abschrift des Schätzungs- protokolls bezüglich der ihm abgenommenen Schermesser. Ist dem Hrrn. Bittsteller die gebethene Abschrift hinaus- zugeben. Nro. 578 Protokoll über die Anzeige der Vorsteher der Schuhmacher Innung pcto Gewerbstörung

von Seite des Johan Simader. Zur Constatirung der fraglichen Gewerbsstörung sind vorerst Hr. v. Hornik k.k. hptg. Beamten u. Anna Gruber No. 93 zu Pro- tokoll einzuvernehmen, und erst sonach die Äußerung des Hr. Joh. Simader über die gegen ihn gemachten Anga- ben nachzutragen. Nro. 546 & 547 Protokoll mit Hr. Reitmayr u. Landerl in Betreff dem Erwerbsteuer Minderungs- gesuche des Georg Atzlin- ger u. Anton Philipp. Der k.k. Bezkshptm. berichtlich vorzulegen. Nro. 545 Prototoll über die Bitte des Georg Hubinger um Erwerbsteuerminderung. Die Vorsteher des Bäckenhand- werkes einzuvernehmen, über den Umfang des fraglichen Gewerbsbetriebes mit Rück- sicht auf die Haltung der Gehilfen u. in Vergleichung anderer Meister. VI. Section Nro. 593 Anzeige des Kaßaamtes in Betreff der Erledigung ei- ner Pacher'schen Pfründe. Ist Hr. Johan Seidl als Präsen- tant mit Schreiben entspre- chend zu verständigen, übri- gens diese Pfründe gehörig zu verlautbaren.

von Seite des Johan Simader. Zur Constatirung der fraglichen Gewerbsstörung sind vorerst Hr. v. Hornik k.k. hptg. Beamten u. Anna Gruber No. 93 zu Protokoll einzuvernehmen, und erst sonach die Äußerung des Hr. Joh. Simader über die gegen ihn gemachten Angaben nachzutragen. Nro. 546 & 547 Protokoll mit Hr. Reitmayr u. Landerl in Betreff dem Erwerbsteuer Minderungsgesuche des Georg Atzlinger u. Anton Philipp. Der k.k. Bezkshptm. berichtlich vorzulegen. Nro. 545 Prototoll über die Bitte des Georg Hubinger um Erwerbsteuerminderung. Die Vorsteher des Bäckenhandwerkes einzuvernehmen, über den Umfang des fraglichen Gewerbsbetriebes mit Rücksicht auf die Haltung der Gehilfen u. in Vergleichung anderer Meister. VI. Section Nro. 593 Anzeige des Kaßaamtes in Betreff der Erledigung einer Pacher'schen Pfründe. Ist Hr. Johan Seidl als Präsentant mit Schreiben entsprechend zu verständigen, übrigens diese Pfründe gehörig zu verlautbaren.

No. 509 Bericht des R.R. Schiefermayr über die bereits vollzogene u. zu bewerkstelligende Erdabgrabung und die Stadtpfarrkirche. Demnach ist Josef Winkelbaur vorzurufen, u. mit demselben das Lizitationsprotokoll mit der bereits behandelten Summe pr. 150 fl 49 xr C.M. aufzunehmen. Die weiteren Arbeiten sind mittelst Affigirung des entsprechenden Ediktes u. durch Currende an die hiesigen Bauunternehmer zu verlautbaren, u. der Betrag von 510 fl 21 xr C.M. als Ausrufspreis anzunehmen. Bey der Lizitation selbst ist nach den gewöhnlichen Bedingnißen vorzugehen, u. die Ausscheidung der Abgrabung im Augenmerk zu behalten. III. Section Nro. 723 Gesuch der Kath. Katzenbeißer um gnädige Bewilligg. einer Zulage zu ihrer Provision. Wird der Bittstellerin rathschlägig erinnert, daß in ihr Gesuch, nachdem sie ohnehin das höchste Ausmaß der Provon. genießt, nicht eingegangen werden kann.

No. 509 Bericht des R.R. Schiefermayr über die bereits vollzogene u. zu bewerkstelligende Erd- abgrabung und die Stadt- pfarrkirche. Demnach ist Josef Winkelbaur vorzurufen, u. mit demsel- ben das Lizitationsprotokoll mit der bereits behandel- ten Summe pr. 150 fl 49 xr C.M. aufzunehmen. Die weiteren Arbeiten sind mittelst Affigirung des entsprechenden Ediktes u. durch Currende an die hiesigen Bauunternehmer zu verlautbaren, u. der Betrag von 510 fl 21 xr C.M. als Ausrufspreis anzuneh- men. Bey der Lizita- tion selbst ist nach den ge- wöhnlichen Bedingnißen vorzugehen, u. die Aus- scheidung der Abgrabung im Augenmerk zu behal- ten. III. Section Nro. 723 Gesuch der Kath. Katzenbei- ßer um gnädige Bewilligg. einer Zulage zu ihrer Pro- vision. Wird der Bittstellerin rath- schlägig erinnert, daß in ihr Gesuch, nachdem sie ohne- hin das höchste Ausmaß der Provon. genießt, nicht einge- gangen werden kann.

Nro. 94 Gesuch des Johann Kirchber- ger Kanzleypraktikant um eine Remuneration. Wird dem Bittsteller eine Remuneration von 25 fl C.M. bewilligt, wovon derselbe so wie das Kassaamt rath- schlägig zu verständigen. Nro. 717 Gesuch des Lehrers Benedikt um gnädige Bestimmung des Beitrages für den an- zustellenden Unterlehrer. Der H. Bittsteller hat sich vorerst bestimmt zu erklä- ren, was er den jeweilig angestellten Schulgehilfen zu seiner Subsistenz wolle zufließen lassen. Nro. 159 Protokoll über die Ver- nehmung mehrerer Parthey- en, welche mit den städti- schen Umlagen pro 1853 noch im Rückstande haften. Dem Kaßaamte pcto Überwa- chung der Termine zur Wis- senschaft in Abschrift. Nro. 746 R.R. Schiefermayr überreicht den Rechgs. Abschluß von der Stadtkaßa u. dem Armen- Institute, so wie das städtische Inventar pro 1853. Herr Referent trägt nach Vor- lesung des Comite Beschlußes dar- auf an, daß die beantragte Umlage von 20 % zur größt-

Nro. 94 Gesuch des Johann Kirchberger Kanzleypraktikant um eine Remuneration. Wird dem Bittsteller eine Remuneration von 25 fl C.M. bewilligt, wovon derselbe so wie das Kassaamt rathschlägig zu verständigen. Nro. 717 Gesuch des Lehrers Benedikt um gnädige Bestimmung des Beitrages für den anzustellenden Unterlehrer. Der H. Bittsteller hat sich vorerst bestimmt zu erklären, was er den jeweilig angestellten Schulgehilfen zu seiner Subsistenz wolle zufließen lassen. Nro. 159 Protokoll über die Vernehmung mehrerer Partheyen, welche mit den städtischen Umlagen pro 1853 noch im Rückstande haften. Dem Kaßaamte pcto Überwachung der Termine zur Wissenschaft in Abschrift. Nro. 746 R.R. Schiefermayr überreicht den Rechgs. Abschluß von der Stadtkaßa u. dem ArmenInstitute, so wie das städtische Inventar pro 1853. Herr Referent trägt nach Vorlesung des Comite Beschlußes darauf an, daß die beantragte Umlage von 20 % zur größt-

möglichsten Schonung der Gemeinde Glieder der Art repartirt u. eingehoben werden, daß 10 % sogleich, die weiteren 10 % aber erst nach wirklichen Bedarf einzuzallen seyen. Hierauf verlangte Hr. VizeBürgermeister Haller das Wort, indem er den Wunsch aussprach, daß sein Vortrag Wort für Wort in das Protokoll aufgenommen werde, welchen selber erstattete wie folgt. In der Gemeinderathssitzg. vom 36. Juny 1852 habe ich umständlich die gedrückte Stellung des Gemeindebürgers in Bezug der auferlegten Gemeindeumlage von 40 % ohne Laudemium, Mortuar u. sonstigen Taxen nachgewiesen, u. unter Vorlage der mir geeignet scheinenden Anträge dringend im Interesse Aller um Abhilfe gebethen. In der Comite Berathung vom 17. Augst. 1855 habe ich dieses Verhältniß neuerdings zur Sprache gebracht. Heute trette ich wieder u. zwar zur Vermeidung jedes überflüßigen Wortschwalles mit nakten aber richtigen Ziffern vor die ehrenwerthe Versammlung, u. begründe dadurch meine Anträge, welche das Resultat meiner Überzeugung u. der Auffassung meiner Pflicht als Gemeindevertreter sind.

möglichsten Schonung der Ge- meinde Glieder der Art repar- tirt u. eingehoben werden, daß 10 % sogleich, die weiteren 10 % aber erst nach wirklichen Bedarf ein- zuzallen seyen. Hierauf verlangte Hr. Vize- Bürgermeister Haller das Wort, indem er den Wunsch aus- sprach, daß sein Vortrag Wort für Wort in das Protokoll aufgenommen werde, wel- chen selber erstattete wie folgt. In der Gemeinderathssitzg. vom 36. Juny 1852 habe ich umständ- lich die gedrückte Stellung des Gemeindebürgers in Bezug der auferlegten Gemeinde- umlage von 40 % ohne Laude- mium, Mortuar u. sonstigen Taxen nachgewiesen, u. unter Vorlage der mir geeignet scheinenden Anträge drin- gend im Interesse Aller um Abhilfe gebethen. In der Comite Berathung vom 17. Augst. 1855 habe ich dieses Ver- hältniß neuerdings zur Spra- che gebracht. Heute trette ich wieder u. zwar zur Vermei- dung jedes überflüßigen Wortschwalles mit nakten aber richtigen Ziffern vor die ehren- werthe Versammlung, u. be- gründe dadurch meine An- träge, welche das Resultat meiner Überzeugung u. der Auffassung meiner Pflicht als Gemeindevertreter sind.

Vom Jahre 1830 bis inclus. des Jahres 1850 hatte der Gemein- debürger keine Umlage zu leisten. Der in das Jahr 1842 fallende Aicheter Schulbau ver- anlaßte den außerordentli- chen Kosten von 6898 fl C.M. Die- ser wurde gedeckt durch die Stadt als Patron mit 2509 fl 24 2/4 xr durch die Dominialbesitzer mit 2872 fl 30 xr u. endlich durch das Rustikale das ist die Steuer- pflichtigen hierorts mit 1582 fl 4 xr C.M. bemessen für den Steuergulden mit 8 1/4 xr C.M. Trotz dieser mäßigen Um- lage in den besseren Zeiten sind noch 258 fl 10 xr vom Domi- nicale im Rekurszuge im Ausstande. Ich will nun entgegen halten was der gegenwärtige Ge- meinderath in seinem bereits abgelaufenen 3jährigen Wirken von der Steuerkraft der Gemeindeglieder unter dem Titel der Nothwendigkeit ab- heischte. Bei dem Bestande des Laudemi- ums, Mortuars, der Landsteuer der Bürger u. Aufnamsta- xen, der Feuerlöschrequi- siten u. Musquettengelder wurden für das Jahr 1851. Als Gemeindeumlage 3193 fl 57 xr für das Jahr 1852 5306 fl 36 xr 〃 〃 〃 1853 8252 fl 39 xr unter verschiedenen Titeln aus-

Vom Jahre 1830 bis inclus. des Jahres 1850 hatte der Gemeindebürger keine Umlage zu leisten. Der in das Jahr 1842 fallende Aicheter Schulbau veranlaßte den außerordentlichen Kosten von 6898 fl C.M. Dieser wurde gedeckt durch die Stadt als Patron mit 2509 fl 24 2/4 xr durch die Dominialbesitzer mit 2872 fl 30 xr u. endlich durch das Rustikale das ist die Steuerpflichtigen hierorts mit 1582 fl 4 xr C.M. bemessen für den Steuergulden mit 8 1/4 xr C.M. Trotz dieser mäßigen Umlage in den besseren Zeiten sind noch 258 fl 10 xr vom Dominicale im Rekurszuge im Ausstande. Ich will nun entgegen halten was der gegenwärtige Gemeinderath in seinem bereits abgelaufenen 3jährigen Wirken von der Steuerkraft der Gemeindeglieder unter dem Titel der Nothwendigkeit abheischte. Bei dem Bestande des Laudemiums, Mortuars, der Landsteuer der Bürger u. Aufnamstaxen, der Feuerlöschrequisiten u. Musquettengelder wurden für das Jahr 1851. Als Gemeindeumlage 3193 fl 57 xr für das Jahr 1852 5306 fl 36 xr 1853 8252 fl 39 xr unter verschiedenen Titeln aus-

geschrieben. Hierzu noch die bey dem k.k. Steueramte für 1852 u. 1853 abgesondert einzuzahlende Schulkonkurrenz um mindesten Anschlage von 2000 fl, ergibt sich in diesem Trienium die Summe von 18.753 fl 6 xr C.M. welche zur Bestreitung gewöhnlicher alljährlicher Auslagen verwendet wurde; denn mehrmahls präliminirte Schulbauten wurden nicht durchgeführt. Dieses beunruhigende Verhältniß hat mich wegen der auch mich treffenden Verantwortlichkeit zu einer genauen Erhebung des eigentlichen Activ u. Passivstandes der Stadtkassa bewogen als dessen Resultat ich den Ausweis des Kassaamtes v. 18. Aug. 1853 als Basis meiner Vorschläge in der erwähnten Comite Berathung benützte. Dieser Ausweis ließ a proximativ mit Ende des Mil. Jahrs 1853 einen Kaßarest von 6405 fl vermuthen, wovon ich mindestens 3000 fl für den Haushalt der Gemeinde im Jahre 1854 annahm. Die Richtigkeit dieser Voraussetzung bestättiget der seither erfolgte Abschluß der Jahresrechnung mit dem disponiblen Kapitale von 3989 fl 6 3/4 xr C.M. als Kassarest pro 1854. Es ist aber hierbey der bedeutende Moment in Betracht zu ziehen, daß die Guthabungen der Stadtkassa bis Ende 1853 6973 fl betragen, von denen bey der von der

geschrieben. Hierzu noch die bey dem k.k. Steueramte für 1852 u. 1853 abgesondert einzu- zahlende Schulkonkurrenz um mindesten Anschlage von 2000 fl, ergibt sich in diesem Trienium die Summe von 18.753 fl 6 xr C.M. welche zur Bestreitung gewöhn- licher alljährlicher Auslagen verwendet wurde; denn mehr- mahls präliminirte Schulbau- ten wurden nicht durchgeführt. Dieses beunruhigende Verhältniß hat mich wegen der auch mich treffenden Verantwortlichkeit zu einer genauen Erhebung des eigentlichen Activ u. Passiv- standes der Stadtkassa bewogen als dessen Resultat ich den Aus- weis des Kassaamtes v. 18. Aug. 1853 als Basis meiner Vorschläge in der erwähnten Comite Be- rathung benützte. Dieser Aus- weis ließ a proximativ mit Ende des Mil. Jahrs 1853 einen Kaßa- rest von 6405 fl vermuthen, wo- von ich mindestens 3000 fl für den Haushalt der Gemeinde im Jahre 1854 annahm. Die Richtigkeit dieser Voraussetzung bestätti- get der seither erfolgte Abschluß der Jahresrechnung mit dem dis- poniblen Kapitale von 3989 fl 6 3/4 xr C.M. als Kassarest pro 1854. Es ist aber hierbey der bedeutende Moment in Betracht zu ziehen, daß die Guthabungen der Stadt- kassa bis Ende 1853 6973 fl betra- gen, von denen bey der von der

Verwaltung mit Recht ange- sprochenen Energie mindestens im Jahreslaufe 2000 fl flüßig ge- macht werden können. Ich gehe nun auf den nachge- wiesenen Abgang im Präli- minare pro 1854 über, derselbe weiset aus 6757 fl. Hievon ist in Abzug zu brin- gen die bereits erfolgte Her- stellung des Mayrgäßchens mit 500 fl u. die im Prälimi- nare aufgenommenen aber im Jahre 1853 schon angekauften Bauhölzer mit dem Betrage v. 1280 fl sohin zus. Abzug 1780 fl verbleibt ein wirklicher Ab- gang von 4977 fl welcher zur Deckung in Frage kommt. Die bedeutende Umlage pro 1853 basirte auf den projektirten Schulbau, präliminirt mit 6000 fl u. der Anschaffung von Wür- felsteinen pr. 1000 fl. Beides wur- de nicht realisirt. Ich beharre daher bey meinen schon früher begründeten Antrage, daß die für das Jahr 1854 in Ver- wendung kommenden 3989 fl 6 3/4 xr mit der runden Summe von 3000 fl zu Gunsten des Abgangs in Ab- schlag gebracht werden, u. daß von der Gemeindeverwaltung alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, von den Aktivrück- ständen pr. 6973 fl mindestens 1000 fl zur Verwendung flüßig zu machen.

Verwaltung mit Recht angesprochenen Energie mindestens im Jahreslaufe 2000 fl flüßig gemacht werden können. Ich gehe nun auf den nachgewiesenen Abgang im Präliminare pro 1854 über, derselbe weiset aus 6757 fl. Hievon ist in Abzug zu bringen die bereits erfolgte Herstellung des Mayrgäßchens mit 500 fl u. die im Präliminare aufgenommenen aber im Jahre 1853 schon angekauften Bauhölzer mit dem Betrage v. 1280 fl sohin zus. Abzug 1780 fl verbleibt ein wirklicher Abgang von 4977 fl welcher zur Deckung in Frage kommt. Die bedeutende Umlage pro 1853 basirte auf den projektirten Schulbau, präliminirt mit 6000 fl u. der Anschaffung von Würfelsteinen pr. 1000 fl. Beides wurde nicht realisirt. Ich beharre daher bey meinen schon früher begründeten Antrage, daß die für das Jahr 1854 in Verwendung kommenden 3989 fl 6 3/4 xr mit der runden Summe von 3000 fl zu Gunsten des Abgangs in Abschlag gebracht werden, u. daß von der Gemeindeverwaltung alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, von den Aktivrückständen pr. 6973 fl mindestens 1000 fl zur Verwendung flüßig zu machen.

Werden nun, wie es Recht und Billigkeit u. die möglichste Schonnung der Steuerpflichtigen gebietherisch vorschreibt, diese 4000 fl von obigen Abgang in Abzug gebracht, so kommt noch 977 fl durch die Umlage zu bedecken. Ich motivire den Schlußantrag mit folgenden: a. In Anbetracht daß der unzerstörbare Fond der Gemeindekasse mit allen seinen ordentl. u. außerordentlichen Bedürfnißen auf die Steuerkraft der im Gemeindebezirke Steuer zahlenden angewiesen ist, daher seine Quelle nie versiegen, wohl aber die Vertretung die gewissenhafte Pflicht auf sich hat, sich im Kreise der wirklich nothwendigen u. mit Schonung durchzuführenden Auflage zu halten. b. Daß durch ein Trienium ohne etwas Außerordentliches zu leisten, die durch Umlage abgeforderten Beträge die enorme Summe von 18.753 fl erreichten. d. Daß namentlich die Repartitionen von 1852–1853 30 % über das nach § 59 der Gemeinde-Ordnung gesetzlich erlaubte höchste Ausmaß erhoben wurde, dieser ungesetzliche Vorgang die Rüge der hohen Statthalterey in dem Erlaße vom 16. Juni 1853 Z. 9495 zur Folge hatte, u. in Würdigung des finanziellen Sachverhaltes eine Zurückerstattung des zu viel erhobenen der Gerechtigkeit u. Billigkeit angemessen ist.

Werden nun, wie es Recht und Billigkeit u. die möglichste Schon- nung der Steuerpflichtigen ge- bietherisch vorschreibt, diese 4000 fl von obigen Abgang in Abzug gebracht, so kommt noch 977 fl durch die Umlage zu bedecken. Ich motivire den Schlußantrag mit folgenden: a. In Anbetracht daß der unzer- störbare Fond der Gemeindekas- se mit allen seinen ordentl. u. außerordentlichen Bedürf- nißen auf die Steuerkraft der im Gemeindebezirke Steuer zahlenden angewiesen ist, daher seine Quelle nie versiegen, wohl aber die Vertretung die gewis- senhafte Pflicht auf sich hat, sich im Kreise der wirklich nothwen- digen u. mit Schonung durchzu- führenden Auflage zu halten. b. Daß durch ein Trienium ohne etwas Außerordentliches zu lei- sten, die durch Umlage abge- forderten Beträge die enor- me Summe von 18.753 fl erreichten. d. Daß namentlich die Repartitionen von 1852–1853 30 % über das nach § 59 der Gemeinde-Ordnung ge- setzlich erlaubte höchste Ausmaß erhoben wurde, dieser ungesetz- liche Vorgang die Rüge der hohen Statthalterey in dem Erlaße vom 16. Juni 1853 Z. 9495 zur Folge hatte, u. in Würdigung des finanziellen Sachverhaltes eine Zurückerstat- tung des zu viel erhobenen der Ge- rechtigkeit u. Billigkeit angemessen ist.

e. Daß diese Zurückerstattung ohne Beirrung des Kassawesens nur in dem Vorgange für 1854 gut gemacht werden kann. f. Daß den begründeten Klagen der Mitbürger über den Druck dieser Anforderung volle Rech- nung zu tragen Schuldigkeit ist. g. Daß die landesfürstl. Besteue- rung in dem h. Ausmaße ge- genüber der Stockung der hie- sigen Eisenindustrie u. die durch die Ernte u. Handelsverhältniße so hoch gestiegenen Preise der nothwendigsten Lebensbedürf- niße in die Waage zu legen kommt. h. Daß einer etwa sich ergeben- den Verlegenheit der Zahlungs- fähigkeit der Stadtkaßa durch strenges Einhalten der Prälimi- naransätze zeitgemäß begegnet werden könne, u. im Falle des unvermeidlichen Bedarfes durch die Deponirung von Staatspapie- ren für die nöthige Zeit durch das mäßige Opfer einer Zinsen- zahlung vorgesorgt werden kann. i. Daß im Laufe dieses Jahrs der Stadtkaßa noh bedeutende Be- träge aus der Zeit des Bestan- des dar nach h. Ministerial Ent- scheidung mit Schluß 1853 auf- gehobenen Mortuars u. Laude- miums zur Bestreitung des Haus-

e. Daß diese Zurückerstattung ohne Beirrung des Kassawesens nur in dem Vorgange für 1854 gut gemacht werden kann. f. Daß den begründeten Klagen der Mitbürger über den Druck dieser Anforderung volle Rechnung zu tragen Schuldigkeit ist. g. Daß die landesfürstl. Besteuerung in dem h. Ausmaße gegenüber der Stockung der hiesigen Eisenindustrie u. die durch die Ernte u. Handelsverhältniße so hoch gestiegenen Preise der nothwendigsten Lebensbedürfniße in die Waage zu legen kommt. h. Daß einer etwa sich ergebenden Verlegenheit der Zahlungsfähigkeit der Stadtkaßa durch strenges Einhalten der Präliminaransätze zeitgemäß begegnet werden könne, u. im Falle des unvermeidlichen Bedarfes durch die Deponirung von Staatspapieren für die nöthige Zeit durch das mäßige Opfer einer Zinsenzahlung vorgesorgt werden kann. i. Daß im Laufe dieses Jahrs der Stadtkaßa noh bedeutende Beträge aus der Zeit des Bestandes dar nach h. Ministerial Entscheidung mit Schluß 1853 aufgehobenen Mortuars u. Laudemiums zur Bestreitung des Haus-

haltes 1854 zugehen. k. Daß aus den angeführten Ursachen der Abgang von 6757 fl auf 4977 fl reduzirt werden, und ein Kassarest von 3000 fl u. ein weiterer Betrag von 1000 fl aus den flüßig zu machenden Activrückständen von der genannten Summe pr. 6973 zur Deckung angenommen, daher l. der wahre Abgang mit der Summe von 977 fl festgestellt, u. nach diesem Maßstabe die heurige Repartition eingeleitet werde. m. Daß bey den direkten Steuern von 23.000 fl im Gemeindebezirke der Zuschlag zu 5 % bereits die Summe von 1150 fl resultirt. In Anbetracht dieser geltend gemachten Beweggründe halte ich mich nach Pflicht u. Gewissen verbunden, den Antrag zu stellen, daß zur Deckung des Abgangs pro 1854 eine Umlage von 5 % durch Gemeinderathsbeschluß festgestellt, die Gemeindeglieder mittelst einfach zu affigirenden Kundmachungen zur baldigen Einzahlung aufgefordert werden, damit den Bürgern die ersehnte Erleichterung zu Theil werde.

haltes 1854 zugehen. k. Daß aus den angeführten Ur- sachen der Abgang von 6757 fl auf 4977 fl reduzirt werden, und ein Kassarest von 3000 fl u. ein weiterer Betrag von 1000 fl aus den flüßig zu machenden Activ- rückständen von der genann- ten Summe pr. 6973 zur Deckung angenommen, daher l. der wahre Abgang mit der Summe von 977 fl festgestellt, u. nach diesem Maßstabe die heu- rige Repartition eingeleitet werde. m. Daß bey den direkten Steuern von 23.000 fl im Gemeindebezirke der Zuschlag zu 5 % bereits die Summe von 1150 fl resultirt. In Anbetracht dieser geltend gemachten Beweggründe halte ich mich nach Pflicht u. Gewissen verbunden, den Antrag zu stel- len, daß zur Deckung des Ab- gangs pro 1854 eine Umlage von 5 % durch Gemeinderathsbeschluß festgestellt, die Gemeindeglie- der mittelst einfach zu affi- girenden Kundmachungen zur baldigen Einzahlung aufge- fordert werden, damit den Bürgern die ersehnte Erleichte- rung zu Theil werde.

Ich bitte hierüber abzustimmen. u. das Resultat zu Protokoll zu nehmen: Hr. Gem. Rath Stigler erklärte hierauf die Bedenken, welche sich bey der Um- lage von 20 % bey der gegen- wärtigen Handelskrisis in Be- rücksichtigung unserer industrie- ellen steuerpflichtigen Bevölke- rung ergeben müßten. Nachdem nun die Meinungen weiters hierüber allseitig ausgetauscht u. besprochen wurden, ergriff der Hr. Bürgermeister das Wort, erläuterte u. zergliederte alle Ergebniße, die im verwichenen Jahre 1853 durch die nothwendige Verwirklichung der ausgeführten im Präliminare nicht vorge- sorgten, jedoch vom Gemeinde- rathe begnehmigten Anschaf- fungen, & Bauten eingetretten sind, – gieng sodann auf die aushaftenden Rückstände der Gefälle pro 1852 bis zum Schluß 1853 derselben über, worauf unter Hinweisung der geleg- ten Kammeramts Rechnung ersichtlich wurde, daß, wenn alle diese Rückstände im Laufe des Jahres eingiengen, wohl der Antrag des Hr. Vize Bürgermstrs. zur größtmöglichen Schonung der Gemeinde Glieder anzuneh- Hierauf wurde der Antrag des Hr. Vize Bgsm. zur Abstimmung gebracht welcher das Resultat lie- ferte, daß sich sämmtl. Hr. Gem. Räthe auf 10 % aussprachen.

Ich bitte hierüber abzustimmen. u. das Resultat zu Protokoll zu nehmen: Hr. Gem. Rath Stigler erklärte hierauf die Bedenken, welche sich bey der Umlage von 20 % bey der gegenwärtigen Handelskrisis in Berücksichtigung unserer industrieellen steuerpflichtigen Bevölkerung ergeben müßten. Nachdem nun die Meinungen weiters hierüber allseitig ausgetauscht u. besprochen wurden, ergriff der Hr. Bürgermeister das Wort, erläuterte u. zergliederte alle Ergebniße, die im verwichenen Jahre 1853 durch die nothwendige Verwirklichung der ausgeführten im Präliminare nicht vorgesorgten, jedoch vom Gemeinderathe begnehmigten Anschaffungen, & Bauten eingetretten sind, – gieng sodann auf die aushaftenden Rückstände der Gefälle pro 1852 bis zum Schluß 1853 derselben über, worauf unter Hinweisung der gelegten Kammeramts Rechnung ersichtlich wurde, daß, wenn alle diese Rückstände im Laufe des Jahres eingiengen, wohl der Antrag des Hr. Vize Bürgermstrs. zur größtmöglichen Schonung der Gemeinde Glieder anzunehHierauf wurde der Antrag des Hr. Vize Bgsm. zur Abstimmung gebracht welcher das Resultat lieferte, daß sich sämmtl. Hr. Gem. Räthe auf 10 % aussprachen.

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