u. wieder bey selben zu hinterlegen. Hievon sind die betreffenden Meister mit dem ausdrücklichen Beisatze zu verständigen, daß in den Bücheln nicht eingetragene Arbeiten beanstandet werden. Hievon ist Hr. Schiefermayr u. Bauverwalter rathschlägig zu verständigen. Nro. 316 Antrag des städtischen Bauamtes pcto Erhöhung der Löhnung für die städtischen Arbeiter. In Berücksichtigung der angeführten Umstände, u. des nun wieder längeren Tages werden vom 1. Febr. d.J. angefangen den Zimmerleuten pr. Tag 36 xr C.M. u. den Taglöhnern 30 bewilligt, der Gemeinderath versieht sich jedoch, daß die Zimmerleute u. ganz besonders die Taglöhner fleißiger ihrer Arbeit obliegen, als es bisher nach sicherer Wahrnehmungen geschehen ist. Hievon ist die Bauverwaltung u. das Rechnungsamt rathschlägig zu verständigen.
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