IV. Section. No. 6016. Gesuch des Johann Hefner Pflasterermeister um fer- nere Belassung seiner Woh- nung im Exzöllestinerge- bäude oder Entschädigung. Da nach den bestehenden Grundsätzen die städtischen Wohnungen so viel als möglich den Hrn. Beamten der Kommune verliehen werden, so sieht der G. Rath sich veranlaßt diese Woh- nung dem H. Joh. Hofer Kanzellisten im Polizeyamte zu verpachten, daher Ihnen selbe hiermit vierteljährig gekündet werden muß, u. die Räumung 8 Monat nach Zustellung des gegenwär- tigen zu geschehen hat. Auf Zahlung anliegender Rechnung kann der G. Rath bey der langen Benützung dieses Quartiers zu 24 fl nicht eingehen. Nro. 5923 Gesuch des Joh. Hofer um gnädige Überlassung der von Johann Hefner jetzt ge- mietheten Hausmeister- wohnung im städt. Excölle- stiner Gebäude. Wird dem Hr. Bittsteller Joh. Hofer die von Johann Hefner bisher innegehabte Wohnung und einen jährl. Zins von 28 fl C.M. und viertel- jährige Aufkündung und Vorauszahlung überlas-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2