Dekret zu erinnern, die aus- ständigen Inteen. pr. 120 fl binnen 8 Tagen um so ge- wißer einzuzahlen, als man sonst genöthiget wäre, Zwangsmaßre- geln wegen dieser Zah- lung einzuleiten. Die Stadtpfarrkirchamts Rechnungsführung ist von dieser Maßregel rath- schlägig zu verständi- gen, u. hat nach Ablauf des Termins über das Ergebniß zu relationiren. Nro. 5984 Protokoll über die Bitte des Jakob Spitaler Obmann im Sondersiechenhause pcto Erhö- hung der Verpflegsgebühr rücksichtlich der ihm zuge- wiesenen siechen Personen. Nachdem die Bitte des Ob- man Spitaler, insbeson- ders hinsichtlich des Brotes u. Fleisches gegründet ist, so wird die Erhöhung der täglichen Verpflegsgebühr von 10 xr auf 12 xr für die Person für die Zeit von 6 Mona- then, u. zwar vom 1. Jänner d.J. bis Ende Juny geneh- migt. Nach Verlauf dieser Zeit hat diese Erhöhung jedoch wieder aufzuhören, die der Obmann hat, um die Therungsverhältniße sich
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