Dekret zu erinnern, die ausständigen Inteen. pr. 120 fl binnen 8 Tagen um so gewißer einzuzahlen, als man sonst genöthiget wäre, Zwangsmaßregeln wegen dieser Zahlung einzuleiten. Die Stadtpfarrkirchamts Rechnungsführung ist von dieser Maßregel rathschlägig zu verständigen, u. hat nach Ablauf des Termins über das Ergebniß zu relationiren. Nro. 5984 Protokoll über die Bitte des Jakob Spitaler Obmann im Sondersiechenhause pcto Erhöhung der Verpflegsgebühr rücksichtlich der ihm zugewiesenen siechen Personen. Nachdem die Bitte des Obman Spitaler, insbesonders hinsichtlich des Brotes u. Fleisches gegründet ist, so wird die Erhöhung der täglichen Verpflegsgebühr von 10 xr auf 12 xr für die Person für die Zeit von 6 Monathen, u. zwar vom 1. Jänner d.J. bis Ende Juny genehmigt. Nach Verlauf dieser Zeit hat diese Erhöhung jedoch wieder aufzuhören, die der Obmann hat, um die Therungsverhältniße sich
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