suchung das neue Köhlerhaus vorschriftsmäßig u. feuersicher erbaut, auch bereits gehörig ausgetrocknet gefunden wurde, so wird selbes hiemit als bewohnbar erklärt, ist mit der laufenden Conscr. Nro. 509 der Vorstadtpfarre zu versehen, im hierämtl. Häuserverzeichniße u. der Einquartirungsrolle bey der Vorstadt bey der Steyr nachzutragen, u. ist eine Amtsabschrift dieses CoõnsProtokolles der kk. Bezirkshptm. zur Berichtigung des Steuerkatasters mit Bericht zu überreichen. Hievon sind die bauführende Kohlkommunität zu Handen ihres Herrn Vorstehers u. das Conscr. und Quartieramt auf Rubriken zu verständigen. III. Section. Nro. 5962. Anzeige des Kaßier Göschl wegen Execut. Eintreibung der bey Anton Lughofer Käufer des Langthaler'schen Hauses aushaftenden Intēēn. Ist sich zu erkundigen, welcher Rechtsfreund gegen die Langthaler'schen Eheleute die
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