den mit h. Statthalterey Erlasse vom 24. Augst d. J. Z. 9423 gerechtfertigten Bescheid des Gemeinderathes vom 30. März d.J. mit dem Beifügen verwiesen, daß gegen zwey gleichlautende Enscheidungen kein weiterer Rekurs zuläßig sey. Hierin ist der Vorsteher der hiesigen Hufschmiede u. der Ringelschmiede zum Benehmen rathschlägig zu verständigen. Nro. 5764. Erwerbsteuererklärung des Martin Engl rücksichtlich des ihm verliehenen personell. Eisenhandlungsbefugnißes. Der kk. Bezirkshauptm. Steyr mit dem Antrage auf 40 fl CMz mit Bericht vorzulegen. Nro. 5782. Rekursanmeldung des Johann Mann gegen den gemeinderäthl. Bescheid vom 8. Novbr. d.J. Z. 5014. Wird zur Wissenschaft genommen. Nro. 5586. Benedikt Klinz Scherrmessermeister überreicht seine Rekursschrift wegen der ihm verweigerten personellen Scherrmesserergerechtigkeit zur Einbegleitung. Dieser Akt ist durch das Vollzugs Bureau zu ergänzen, mit dem Vernehmungsprototoll der Scherrmesserer, dem hierin citirten bey dem ehemaligen Magistrate liegenden abweislichen Bescheide sammt der Reggsbestättigg, u. endlich mit der Erhebung, ob das Zei-
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