geführt sind, so wird dieselbe unter einem angewiesen, hievon den sich bis Ende Februar 1854 meldenden Quartiersträger die ih- nen gebührenden Beträge gegen Abgabe der ein- schlägigen Quartiersbol- leten u. Empfangsbestätti- gung hinauszubezahlen. Die bis zum obigen Tage nicht erhobenen Quar- tiergelder sind dem hie- sigen Armenfonde zu verrechnen, da sel- be nach Ablauf dieser Frist von den betreffen- den Quartierträgern als ein freywilliges Geschenk betrachtet wird. Hiernach ist eine Kundma- chung auszufertigen, zu publizieren, u. die Hrn. Viertelmeister hievon zu verständigen. Nro. 5600. Sign: der kk. Bezkshptm. v. 18. d.Mts. wornach die im Theater errichteten Aus- gänge bey einer allfäl- ligen Feuersgefahr als befriedigend erkannt werden. Zur Wissenschaft. Nro. 563. Gesuch des Kassaamtes um Weisung, wie sich heu- er u. auch für künftig
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