gebrachte Beschwerde wegen unbefugter Ausübung eines personellen Gewerbes hängt mit den gesetzlichen Bestimmungen über Einverleibung der Meister nicht zusammen, kann daher hier nicht in Betracht gezogen werden. Hr. Josef Blümelhuber erhält den gleichen Auftrag mit dem Beisatze, daß der beabsichtigte Gewerbsverkauf eine willkührliche Hinausschiebung seiner Innungsverpflichtung nicht gestattet. Hievon werden die Hrn. Vorsteher der Bäckerinnung rathschlägig verständigt u. ihnen bedeutet, daß, da die Wirksamkeit des Gemeinderathes sich auf den Gemeindebezirk beschränkt, die übrigen Renitenten bey der kompetenten Behörde belangt werden müssen. Nro. 5502. Protokoll über die Bitte des Wolfgang Hager um Erwerbsteuer Minderung. Hierüber die Vorsteher der Wirthskommune zu Protokoll zu vernehmen. Nro. 5442. Dasselbe des Anton Frühwirth Maschinnägel Erzeuger. Herr Landerl u. Reitmayr zu Protokoll zu vernehmen. Nro. 5211. Erwerbsteuer Erklärung des Franz Pragerhuber in betreff der Lohnkutscherey.Der kk. Bezkshptm. mit dem Antrage auf 5 fl berichtlich vorzulegen.
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