Ratsprotokoll vom 29. November 1853

gebrachte Beschwerde wegen unbefugter Ausübung eines personellen Gewerbes hängt mit den gesetzlichen Bestim- mungen über Einverleibung der Meister nicht zusammen, kann daher hier nicht in Be- tracht gezogen werden. Hr. Josef Blümelhuber erhält den gleichen Auftrag mit dem Beisatze, daß der beabsich- tigte Gewerbsverkauf eine willkührliche Hinausschiebung seiner Innungsverpflichtung nicht gestattet. Hievon werden die Hrn. Vorsteher der Bäckerinnung rathschlägig verständigt u. ihnen bedeu- tet, daß, da die Wirksamkeit des Gemeinderathes sich auf den Gemeindebezirk beschränkt, die übrigen Renitenten bey der kompetenten Behör- de belangt werden müssen. Nro. 5502. Protokoll über die Bitte des Wolfgang Hager um Erwerbsteuer Minderung. Hierüber die Vorsteher der Wirthskommune zu Protokoll zu vernehmen. Nro. 5442. Dasselbe des Anton Früh- wirth Maschinnägel Erzeuger. Herr Landerl u. Reitmayr zu Protokoll zu vernehmen. Nro. 5211. Erwerbsteuer Erklärung des Franz Pragerhuber in betreff der Lohnkutscherey. Der kk. Bezkshptm. mit dem Antrage auf 5 fl be- richtlich vorzulegen.

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