Pfarl der halbjährige Betrag von 9 fl 56 xr CMz, den Polizeymännern Schwab, Oberhuber aber je 10 fl 14 1/2 xr zu zahlen begnehmigt. Hievon sind vorbenannte durch Vorhalt, das Kassaamt aber gegen dem rathschl. zu verständigen, daß vorerwähnte Zahlung sogleich an die Betreffenden, die weiter Zahlung aber monathsweise vom 1. May 1854 angefangen das nach Verzeichnis ausgewiesenen Relutums zu geschehen habe. Nro. 5468. Sign. der kk. Bezirkshptm. v. 5. Novbr. d.J. Z. 13859. mit dem abschriftl. Statthalterey Erlaße v. 29. Okt. d.J. Z. 16686 wornach Josef Mayr mit seinem Ministerial-Rekurse pto. Mortuars Entrichtung zurückgewiesen wurde. Zur angenehmen Wissenschaft, u. ist Hr. Josef Mayr von dieser h. Entscheidung unter Rückschluß seiner Rekursbeilagen mit Dekr. zu verständigen. Nro. 4212. Dekret der kk. Bezirkshptm. Steyr dto 31. August. d.J. Z. 10839 wornach in Folge h. Statthalterey Erlaßes vom 27. Augst d.J. Z. 12945 der Rekurs der Marie Altmann geb. Reich pto Mortuars Entrichtung mit dem Bemerken zugemittelt wird
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