milie erhalten zu können, da der Verdienst der Braut nicht zugerechnet werden kann, indem selber durch die Besorgung der ehel. Pflichten im Ehestande von selbst wegfällt, so kann das Gesuch nur abschlägig beschieden werden, Dessen Bittsteller rathschlä- gig zu verständigen. Nro. 4193. Erneuertes Gesuch des Frz. Pretscherno und Ehebe- willigung mit Josefa Ze- henthofer. Da sich in den Verhältnissen des Franz Pretscherno nichts zu Gunsten desselben än- derten, indem nirgends ein Beweis dafür gebothen ist, daß er die ursprüng- lich gepachteten Werkzeu- ge nun käuflich an sich ge- bracht u. bezahlt habe, sein Fortkommen durchaus nicht gesichert ist, so kann sein Ge- such um Ertheilung des Ehekonsenses nicht bewilli- get werden. Nro. 4953. Schreiben des Maãts der Landeshauptstadt Graz mit dem Heirathsgesuche des Michael Dietrich. Der Ehekonsens auszuferti- gen, sammt Beilagen an der Magistrat der Hptst. Graz zur Zustellung an den Bittsteller einzu- senden.
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