milie erhalten zu können, da der Verdienst der Braut nicht zugerechnet werden kann, indem selber durch die Besorgung der ehel. Pflichten im Ehestande von selbst wegfällt, so kann das Gesuch nur abschlägig beschieden werden, Dessen Bittsteller rathschlägig zu verständigen. Nro. 4193. Erneuertes Gesuch des Frz. Pretscherno und Ehebewilligung mit Josefa Zehenthofer. Da sich in den Verhältnissen des Franz Pretscherno nichts zu Gunsten desselben änderten, indem nirgends ein Beweis dafür gebothen ist, daß er die ursprünglich gepachteten Werkzeuge nun käuflich an sich gebracht u. bezahlt habe, sein Fortkommen durchaus nicht gesichert ist, so kann sein Gesuch um Ertheilung des Ehekonsenses nicht bewilliget werden. Nro. 4953. Schreiben des Maãts der Landeshauptstadt Graz mit dem Heirathsgesuche des Michael Dietrich. Der Ehekonsens auszufertigen, sammt Beilagen an der Magistrat der Hptst. Graz zur Zustellung an den Bittsteller einzusenden.
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