Wird Ihnen Hr. C. Caminola ein Uhrmacherbefugniß ad personam für den Stadtbezirk mit dem Beyfügen verliehen, daß Sie ihre wohlbegründete Erwerbsteuer Erklärung hieramts zu überreichen haben und der Betrieb dieses Geschäftes erst dann gestattet wird, wenn dieser Bescheid zur vollen Rechtskraft erwachsen ist. Hievon sind auch die hiesigen Uhrmacher zu Handen des Hrn. Joh. Staretscheck für den Beschwerungsfall innerhalb der gesetzl. Frist rathschlägig zu verständigen. Nro. 5078. Anzeige des Josef Gründler in Betreff der Ausübung des freigegebenen Handels mit Eisen-, Stahl- u. Geschmeidewaaren. Dem Herrn Bittsteller wird unter Rückschluß der Beilagen erinnert, daß die angezeigte Ausübung des Eisen u. Geschmeide Waarenhandels als eine freygegebene Beschäftigung nicht im Gesetze gegründet ist, daher dieser Eingabe keine Folge gegeben werden kann. Nro. 5115. Protokoll mit den Lohnkutschern u. Viertelmeistern über das Gewerbs Verleihungs Gesuch des Joh. Dormayr. Ist das Gesuch ad Nro. 3940 des Joh. Dormayr abweislich zu bescheiden.
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