der dem Lorenz Prexl con- fiszirten Messer. Nachdem sich aus den gepflo- genen Vernehmungen kein Gegenstand einer Gewerbs- störung herausstellte, so sind die in Beschlag genom- menen Messerklingen den Eigenthümern derselben Hrn. Eigruber u. Trenkner wieder zurückzustellen, dessen dieselben rathschlägig zu verständigen. Gaffl Millner A. Vögerl Amtmann Schriftführer
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